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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

PASit software GmbH, Stand 03.07.2023

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, folglich AGB abgekürzt, sind Grundlage der zwischen der PASit Software GmbH, FN 461682w, Staudach 10, 4863 Seewalchen am Attersee im Folgenden kurz „PASit“ genannt und ihren Kunden geschlossenen Verträgen über die Nutzung der Software as a Service (SaaS) – Lösung „BauMaster“ oder ähnliche Produkte von PASit.

Dabei handelt es sich immer um eine browserbasierte Software, die auf modernen Endgeräten (Computer, Tablet, Smartphone) unter Verwendung der angeführten mobilen Betriebssysteme nutzbar ist: Android, iOS, Windows und mit folgenden Browsern nutzbar ist: Firefox, Chrome, Safari, Edge. Die Betriebssysteme und der Browser sind auf den aktuellen Softwarestand zu aktualisieren.

Voraussetzung für die Nutzung der Software ist eine ständige Internetverbindung, für welche der Kunde zu sorgen hat. Ungeachtet dessen bestehen eingeschränkte Offline-Funktionen.

1. Geltungsbereich

Alle Leistungen von PASit in Zusammenhang mit der angebotenen Software erfolgen ausschließlich auf Basis dieser AGB sowie der einschlägigen Nutzungsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelangen nicht zur Anwendung. Diese AGB werden mit dem jeweiligen Vertrag vorgelegt und gelten für das jeweilige Produkt unabhängig davon, um welche Version es sich handelt oder wie sich das Produkt selbst, durch etwa Updates oder allgemeine Entwicklungen, verändert.

2. Nutzung der BauMaster-Software und Vertragskündigung

2.1 Die Software wird von PASit laut Produktübersicht auf der Webseite bau-master.com betrieben. Die jeweiligen Leistungspakete (z.B. Volllizenz und gratis Viewer-Lizenz) sowie die Preise sind auf der Webseite ausgewiesen und beschrieben.

2.2 Für die Nutzung der BauMaster-Software sind die Registrierung des Kunden unter bau-master.com, die Auswahl eines Lizenzpakets und einer Abrechnungsperiode (monatlich oder jährlich), sowie die Annahme der einschlägigen Nutzungsbedingungen erforderlich. Nach erfolgter Registrierung erhält der Kunde einen persönlichen Account auf der Plattform von PASit, der ihm die Nutzung der BauMaster-Software ermöglicht.

2.3 PASit arbeitet ausschließlich mit sog. „named user“ Lizenzen. Jeder User braucht seine eigene Lizenz und kann gleichzeitig auf max. einem Handy, einem Tablet und einer Webapp, auf PC oder Laptop diese Lizenz nutzen. Eine Mehrfachnutzung oder ein Mehrfachlogin ist nicht möglich.

2.5 Der Vertrag über die Einräumung des Rechtes zur Nutzung der BauMaster-Software kommt dadurch mit PASit zustande, dass der Kunde mit PASit einen schriftlichen Vertrag abschließt (z.B. Bestätigung des Angebotes, Bestellung per E-Mail oder WEB-Bestellung). Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt an jenem Tag im Kalendermonat, an dem der Kunde bestellt bzw. der Vertrag abgeschlossen wird.

2.5 Über die Website bau-master.com kann ein kostenloser Testzugang für die Dauer von 30 Tagen angelegt werden. Aus diesem Testzugang erwachsen keine Kosten.

2.6 Das entgeltliche Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen vor nächster Abrechnungsfälligkeit gekündigt werden. Kündigungen müssen entweder mittels eingeschriebenen Briefs oder per E-Mail erfolgen. Die Vertragslaufzeit ist grundsätzlich unbefristet.

2.7 Das mit PASit je nach gewähltem Leistungspaket vereinbarte Entgelt ist durch den Kunden mittels SEPA-Lastschrift zu begleichen. Das Entgelt ist sofort nach Bestellung fällig und hat für die jeweilige Periode im Voraus zu erfolgen.

Sollte in Ausnahmefällen als Abrechnungsart „Rechnung“ vereinbart werden, so hat der Kunde spätestens binnen 10 Tagen nach Rechnungslegung durch PASit zu bezahlen.

Die Rechnungslegung erfolgt in jedem Fall elektronisch; der Kunde verzichtet auf die Ausfolgung einer Rechnung in Papierform.

2.8 Alle Preisangaben von PASit verstehen sich als Nettopreise. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist hinzuzurechnen. PASit behält sich eine jährliche Indexanpassung auf der Basis des aktuellen Verbraucherindex (VPI 2020) oder eines nachfolgenden an seine Stelle tretenden Index, bzw. eine Preisanpassung der vereinbarten Preise aufgrund anderer kostenrelevanter Parameter, vor. Als Bezugsgröße für eine Indexanpassung dienen die Indexzahlen, die von der Statistik Austria für den Monat August eines jeden Jahres verlautbart werden. Die Nichtausübung des Rechts auf Wertanpassung stellt keinen Verzicht auf künftige Anpassungen dar. Anpassung der Entgelte berechtigen den Kunden nicht zur außerordentlichen Kündigung.

2.9 Gegen Forderungen von PASit kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder ausdrücklich anerkannten Forderungen aufgerechnet werden.

2.10 PASit behält sich das Recht vor, den Vertrag während der vereinbarten Vertragslaufzeit aus wichtigem Grund vorzeitig – ohne Setzung einer Nachfrist – aufzulösen. Als wichtiger Grund werden insbesondere Zahlungsverzug, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bzw. die Abweisung eines diesbezüglichen Antrages wegen kostendeckenden Vermögens, die Verbreitung eines für PASit geschäftsschädigenden Inhalts, Missbrauch des Services und Ähnliches sowie die grobe Verletzung von Vertragspflichten oder die Weitergabe von Zugangsdaten (auch an verbundene Unternehmen) soweit hierfür von PASit vorab keine schriftliche Zustimmung erteilt wird.

2.11 Nach Beendigung des Vertrages behält der Kunde für die Dauer von zwei weiteren Kalendermonaten Zugriff auf die von ihm bis dahin in seinem Account gespeicherten Daten. Der Kunde wird hierfür seitens PASit auf den kostenfreien User mit ausschließlicher Berechtigung zur Einsicht und Backup zurückgestuft. PASit wird unwiderruflich das Recht eingeräumt, nach diesem Zeitpunkt sämtliche bis dahin gespeicherte Daten unwiederbringlich zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

3. Pflichten des Kunden

3.1 Der Kunde erklärt, dass alle von ihm gemachten Angaben zur eigenen Person und zum eigenen Unternehmen wahrheitsgemäß und richtig sind. Er ist verpflichtet, PASit von Änderungen der Daten (insb. auch Zahlungsdaten) umgehend in Kenntnis zu setzen.

4. Zahlungsverzug und Mahnung

4.1 Im Falle des Zahlungsverzuges wird PASit Mahnkosten in Höhe von pauschal € 40,– zuzüglich Umsatzsteuer gem. Zahlungsverzugsgesetz bzw. UGB für die Erstellung einer Mahnung und allfällige Gebühren im Falle einer Rückbuchung von bereits dem Geschäftskonto von PASit gutgeschriebener Entgelte verrechnen.

4.2 Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in Höhe von 10 % per anno als vereinbart.

4.2 Im Falle einer ausbleibenden Zahlung kann PASit die Erbringung von Leistungen und den Zugang zur Software vorübergehend aussetzen. Sobald der Rückstand vom Kunden vollständig erfüllt wurde, hat PASit erneut die Freischaltung vorzunehmen. Das Recht zur Vertragskündigung seitens PASit bei Zahlungsverzug sowie der fortlaufende Vergütungsanspruch von PASit bleiben davon unberührt. Das Aussetzen der Leistung infolge Zahlungsverzugs berechtigt den Kunden nicht zur vorzeitigen Vertragskündigung.

5. Sonderbestimmung

5.1 Gegen ein gesondertes Entgelt kann der Kunde bei Vertragsbeendigung ein Backup mit sämtlichen seiner Daten anfordern. Gleiches gilt im Fall der Insolvenz von PASit oder einem Verkauf des Unternehmens, wobei beide Fälle das bestehende Vertragsverhältnis grundsätzlich weiterbestehen lassen.

5.2 PASit stellt grundsätzlich jedem Kunden unbegrenzten Speicher für die Softwareanwendung zur Verfügung. Das beinhaltet das Hochladen von projektbezogenen Fotos, Dokumentationen oder Kontakten sowie alle sonstigen möglichen Speichermedien, die in Zusammenhang mit der Softwarenutzung Sinn ergeben.

PASit behält sich aber das Recht vor, im Falle des Überschreitens eines von PASit subjektiv festgelegten Speicherlimits, ein dem üblichen Marktpreis entsprechendes Entgelt für die Speichernutzung zu verlangen. Der Kunde erhält durch die Abrechnung von Speicherkapazität im Sinne des „fair-use Prinzips“ keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegenüber PASit. Darüber hinaus stellt die Verrechnung von Speicherkapazität auch keine Vertragsauflösung aus wichtigem Grund dar.

6. Gewährleistung, Haftung und Verfügbarkeit

6.1 PASit ist bemüht, den Dienst und die Software frei von Computerviren, schädlichen Computercodes oder sonstigen Schäden zu halten. Eine uneingeschränkte Sicherung der Software oder der vom Kunden gespeicherten Daten ist jedoch technisch und organisatorisch nicht möglich. PASit empfiehlt daher dem Kunden, auch selbst für einen hinreichenden Schutz vor derartigen Beeinträchtigungen zu sorgen. PASit haftet nicht dafür, dass Dritte rechtsmissbräuchlich oder rechtswidrig auf Daten von Kunden zugreifen, den Dienst verhindern oder stören.

6.2 Jegliche Gewährleistung durch PASit für die Nutzung der BauMaster-Software durch den Kunden ist ausgeschlossen.

6.3 PASit übernimmt keine Haftung für die Eignung der Leistung für den vom Kunden beabsichtigten Zweck. Gleiches gilt für bloß optische, den ordentlichen Gebrauch der BauMaster-Software beeinträchtigende, Abweichungen.

6.4 Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere der Ausfall oder die Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen, sind von PASit nicht zu vertreten. Als Ereignis höherer Gewalt gelten insbesondere alle Einwirkungen, deren Verhütung oder Abwendung außerhalb des Einflussvermögens von PASit liegen.

6.5 Die Haftung von PASit für Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Personenschäden handelt. PASit und deren Erfüllungsgehilfen haften ferner nicht für grob fahrlässig herbeigeführte Schäden.

6.6 Der Einsatz von indirekten, mittelbaren und/oder Folgeschäden, insbesondere auch von Mangelfolgeschäden, reinen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und Schäden Dritter ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Haftung von PASit ist zudem auf üblicherweise mit der Leistungserbringung verbundene Schäden beschränkt, das sind jene Schäden, die sich typischerweise bei der Erbringung der vertraglichen Leistung ereignen können.

6.7 Ansprüche auf Schadenersatz müssen, bei sonstigem Ausschluss längstens innerhalb 6 Monate ab dem Zeitpunkt, ab dem der jeweils den Schaden verursachende konkrete Dienst in Anspruch genommen wurde, beim zuständigen Gericht gerichtlich geltend gemacht werden.

6.8 Die Beschränkung bzw. Ausschlüsse der Haftung umfassen auch Ansprüche gegen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von PASit aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden zufügen.

6.9 PASit übernimmt keine Haftung und keine Gewähr für Auftragsvergaben, Vertragsschlüsse, Penalen udgl., welche über die Plattform BauMaster abgeschlossen bzw. durchgeführt werden.

6.10 Unter unseren Diensten finden Sie auch die Möglichkeit, vorgefertigte Textvorlagen nach ÖNORM, VOB oder weiteren Rechtsvorschriften zu verwenden. Diese Textvorlagen sollen Ihnen als Beispiel dienen. PASit übernimmt keinerlei Haftung für Rechtsgültigkeit und Aktualität dieser Textvorlagen. Wir geben uns zwar immer größte Mühe bei den Recherchen zu unseren Inhalten und sind auch stolz auf unsere Qualität, dennoch kann es vorkommen, dass sich Rechtsmaterien ändern und wir diese noch nicht in unseren Vorlagen berücksichtigen konnten. Unsere Textvorlagen ersetzen somit auch keine Rechtsberatung.

7. Nutzung Education App

7.1 Die BauMaster Education App ist nur für die Dauer der Lehrausbildung zu Ausbildungszwecken nutzbar, die Nutzungsdauer liegt bei 36 Monaten ab Erstinstallation. Danach erfolgt eine automatische Löschung des Zugangsaccounts, alle Daten sind vorher vom User auf eigenen Datenträgern zu speichern. Es wird lediglich ein Nutzungsrecht eingeräumt, eine kommerziellere Nutzung ist unzulässig. Eine Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Sämtliche Rechte vorbehalten.

7.2 Für die Inhalte der Software, deren struktureller Aufbau sowie für alle organisatorischen, grafischen oder sonstigen Bestandteile der Software hat ausschließlich PASit das Urheberrecht bzw. vereinzelt auch das Patent. Jegliche Extraktion dieser Inhalte für die Schaffung von Lerninhalten, Lernunterlagen oder generell Schulungsbestandteilen ist ausdrücklich nur mit der widerrufbaren Erlaubnis von PASit gestattet.

7.3 PASit verfolgt das Ziel, durch educational-Zugänge für Lehrlinge, ein attraktives Produkt für zukünftige Führungskräfte zu schaffen, um digitale Arbeitsweise zu verbreiten und BauMaster bekannt zu machen. Jede Nutzung oder Anpassung von Schulungen, welche auf Basis des Konzeptes von PASit beruhen, bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von PASit. Hierbei behält sich PASit das Recht vor, gegebenenfalls auch nachträglich angemessene Entgelte oder öffentliche Quellenangaben inklusive Markennennung zu verlangen.

7.4 Wird das Ziel verfolgt, Schulungen zu beispielsweise Bauprojektmanagement oder ähnliche Schulungen anzubieten, welche dem Konzept von PASit folgen, wird PASit zugestanden, selbst in ausschreibungspflichtigen Fällen, ein Angebot unterbreiten zu dürfen, dass unter Beachtung der erforderlichen Kriterien und wettbewerbsrechtlichen Regelungen der Europäischen Union, priorisiert behandelt wird.

7.5 Im Falle einer Nichtbeachtung des vorangehenden Punktes (7.4.) wird PASit das Recht zugestanden, den oder die vorliegenden Verträge, aus wichtigem Grund, umgehend zu kündigen und einen weiteren Zugriff zu verwehren.

7.6 Die Nutzung der Edu App ist für Lehrlinge, Auszubildende und Schüler (z.B. HTL) kostenlos. Die kostenlose Nutzung kann jederzeit widerrufen werden. Firmenaccounts für die BauMaster Education App sind für Lehrlingsausbilder und administrative User einer Firma kostenpflichtig.

8. Anfechtungsverzicht

Der Kunde verzichtet, soweit nach zwingendem Recht zulässig, darauf, Verträge mit PASit anzufechten, ihre Anpassung zu verlangen oder geltend zu machen, er sei nicht gültig zustande gekommen oder nichtig.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht, wobei die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts sowie internationale Verweisungsnormen ausgeschlossen werden.

9.2 Erfüllungsort und Leistungsort ist der Sitz von PASit.

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Diese Bestimmungen gelten als durch gültige und durchsetzbare Regelungen ersetzt, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken.

9.4 Für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und PASit wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Linz sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.