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SiGeKo: Definition, Bedeutung & Aufgaben des Sicherheitskoordinators am Bau

Die Sicherheit und Gesundheit aller Arbeitskräfte auf einer Baustelle hat stets oberste Priorität. Bei vielen Bauvorhaben muss daher ein Spezialist beauftragt werden, der zur Einhaltung des Arbeitsschutzes beiträgt: der SiGeKo. Eine Definition, welche Aufgaben ein SiGeKo hat, ab wann ein Sicherheitskoordinator erforderlich ist sowie Antworten auf viele weitere Fragen finden Sie in diesem Beitrag.

Was ist ein SiGeKo: Bedeutung & Definition

SiGeKo ist die Abkürzung für „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator“. Was umständlich klingt, ist im Grunde nichts anderes als eine Fachkraft, die für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auf der Baustelle zuständig ist. Sie trägt wesentlich dazu bei, die Bauausführung sowie spätere Arbeiten am Bauwerk sicher zu gestalten. Umgangssprachlich ist oft vom „Sicherheitskoordinator“ oder „SiGe-Koordinator“ die Rede.

SiGeKo Definition

Die gesetzliche Grundlage in Deutschland für den SiGe-Koordinator ist die Baustellenverordnung (BaustellV – Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen). Weitere Details finden sich in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) – diese geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder.

SiGeKo Regelwerke

Soweit eine kurze Definition – doch wann braucht man einen SiGeKo überhaupt?

Ab wann ist ein SiGeKo erforderlich?

Der Sicherheitskoordinator muss immer dann bestellt werden, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden. Das schreibt § 3 BaustellV vor. Unter welchen Umständen genau welche Sicherheitsmaßnahmen notwendig sind – darunter auch die Bestellung des SiGe-Koordinators – sehen Sie in der folgenden Tabelle.

Tabelle: Wann braucht man einen SiGeKo?

SiGeKo Tabelle

Wann wird der Sicherheitskoordinator beauftragt?

Der SiGeKo muss bereits relativ früh ins Bauvorhaben eingebunden werden, nämlich schon zu Beginn der Planungsphase. Sobald klar ist, dass die Kriterien für die verpflichtende Bestellung eines Koordinators nach § 3 BaustellV erfüllt sind, sollte dieser beauftragt werden.

Von diesem Zeitpunkt an ist er über den gesamten Bauverlauf immer wieder vor Ort anzutreffen. Das ermöglicht die reibungslose Planung, Umsetzung und Überwachung eines umfassenden Sicherheitskonzepts für das jeweilige Projekt.

SiGeKo-Aufgaben: Was macht ein SiGeKo?

Das Tätigkeitsfeld des Sicherheitskoordinators dreht sich um alle Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle. Dabei wird üblicherweise in zwei Phasen eingeteilt: die Planungsphase und die Ausführungsphase. In beiden Teilphasen kommen dem SiGeKo wichtige Aufgaben zu. Diese sind in § 3 BaustellV und ausführlicher in Punkt 3 der RAB 30 geregelt.

SiGeKo-Aufgaben in der Planungsphase

Bereits während der Planung eines Bauprojekts beginnt der Koordinator damit, die Schutzmaßnahmen für die Baustelle auszuarbeiten und aufeinander abzustimmen. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört dabei, …

  • …mögliche Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der unterschiedlichen Gewerke festzustellen. Dabei sind auch alle anderen relevanten Einflüsse rund um die Baustelle zu beachten.
  • …dem Bauherrn/der Projektleitung beratend zur Seite zu stehen, z. B. im Hinblick auf Baustelleneinrichtung, Terminplanung, frühzeitige Vermeidung von Risiken, sicherheitstechnisch notwendige Anlagen etc.
  • …einen konkreten Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) mit auf das jeweilige Projekt zugeschnittenen Schutzmaßnahmen auszuarbeiten. Dieser Plan sollte dann für jeden ersichtlich auf der Baustelle aufliegen.
  • …beim Erstellen der Vorankündigung des Bauvorhabens und deren Übermittlung an zuständige Behörden mitzuwirken (falls zutreffend, siehe Tabelle oben). Das kann z. B. das Amt für Arbeitsschutz oder das Gewerbeaufsichtsamt sein.
  • …eine Unterlage mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen für eventuelle spätere Arbeiten zusammenzustellen – z. B. für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten. Falls nötig, muss diese Unterlage während der Bauphase weiter angepasst werden.
SiGeKo-Aufgaben Planungsphase

SiGeKo-Aufgaben in der Ausführungsphase

Während der Bauausführung ist der SiGe-Koordinator grundsätzlich dafür verantwortlich, die geplanten Sicherheitsmaßnahmen zu koordinieren, wichtige Informationen für alle ersichtlich bereitzustellen und bei Bedarf nachzujustieren. Im Detail fallen darunter folgende Tätigkeiten:

  • Die Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach 4 ArbSchG koordinieren: Zu diesen Grundsätzen zählen etwa eine Gefährdung für Leben und Gesundheit bei der Arbeit zu vermeiden bzw. gering zu halten, Gefahren an der Quelle zu bekämpfen oder den aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene zu berücksichtigen.
  • Den SiGe-Plan bekanntmachen und diesen bei Ausführungsänderungen anpassen: Eine Anpassung ist z. B. nötig, wenn neue Maschinen zum Einsatz kommen, deren sichere Bedienung noch nicht im Plan geregelt ist.
  • Sicherstellen, dass alle Arbeitgeber auf der Baustelle die Einhaltung der Schutzbestimmungen überwachen: Damit ist nicht gemeint, dass der SiGeKo die tatsächlichen Arbeiten selbst überwachen muss. Er kann aber z. B. Nachweise der ordnungsgemäßen Anwendung von Arbeitsverfahren von allen Baufirmen einfordern.
  • Die sichere Zusammenarbeit aller Gewerke organisieren: Eine gute Abstimmung unter den Beteiligten ist essenziell für einen sicheren Bauablauf – der SiGe-Koordinator muss sich um die notwendige Information und Kommunikation kümmern, beispielsweise mit regelmäßigen Sicherheitsbesprechungen. Auch Sicherheitsbegehungen inklusive Dokumentation und Analyse gehören unbedingt zu seinem Aufgabenbereich.
SiGeKo Aufgaben Ausführungsphase

SiGeKo-Aufgaben, die unterschätzt werden: kommunizieren & dokumentieren

Für die sichere Durchführung eines Bauvorhabens sind vor allem zwei Dinge ausschlaggebend, deren Wichtigkeit gerne unterschätzt wird:

  • Einerseits ist die Kommunikation und Koordination zwischen dem SiGeKo, der Projektleitung und allen beteiligten Baufirmen entscheidend.
  • Andererseits muss die Arbeit des SiGe-Koordinators sauber und durchgängig dokumentiert sein, damit beim wichtigen Thema Arbeitsschutz später keine Fragen offenbleiben: etwa, ob ein entsprechender Sicherheitsplan vorlag, ob jeder darüber Bescheid wusste etc.

Kommunikation als Garant für Sicherheit auf der Baustelle

Mehr Abstimmung untereinander bedeutet nicht nur mehr Effizienz beim Bauen, sondern auch mehr Sicherheit für alle. Denn jeder Baubetrieb bekommt genau jene Informationen, die für die Sicherheit der eigenen Leute nötig sind, und weiß, wann mit welchen Gefahren vor Ort zu rechnen ist. Das hilft bei der Einteilung der täglichen Arbeiten und reduziert das Risiko für Unfälle enorm.

Sigeko: Kommunikation als Garant für Sicherheit

Rechtlich abgesichert dank Dokumentation

Gut kommunizieren ist das eine, die Absprachen beweissicher festhalten das andere. Alle Besprechungen und Begehungen ausführlich in den Unterlagen niederzuschreiben, bringt gleich mehrere Vorteile:

  • Sowohl der SiGeKo als auch die Projektleitung sind rechtlich auf der sicheren Seite, denn alle gegebenen Anweisungen, durchgeführten Sicherheitsbesprechungen und Baustellenbegehungen sind sauber dokumentiert.
  • Die Baufirmen und deren Arbeitskräfte sichern sich mit Nachweisen ihrer gewissenhaften Arbeit ebenfalls rundum ab.
  • Eventuelle Verstöße durch einzelne Firmen können klar nachgewiesen werden – z. B. mithilfe einer Fotodokumentation.
  • Im Falle eines Unfalls oder Schadens kann der genaue Hergang leichter rekonstruiert werden.

Wer muss den SiGeKo beauftragen?

Laut Baustellenverordnung muss grundsätzlich der Bauherr einen oder mehrere geeignete Sicherheitskoordinatoren bestellen – oder aber dessen Vertretung, z. B. Architekt oder Bauleiter. Liegen entsprechende Qualifikationen vor, können der Bauherr oder Projektleiter die Aufgaben des SiGeKo auch selbst wahrnehmen.

Beachten Sie dabei allerdings Folgendes: Der SiGe-Koordinator muss genügend zeitliche Ressourcen haben, um seiner Tätigkeit gewissenhaft nachgehen zu können. Wir raten Ihnen also dazu, nur dann die Position selbst einzunehmen, wenn Sie die Zeit für diese komplexe Tätigkeit aufbringen können!

Übernimmt der SiGeKo am Bau auch die Verantwortung für die Sicherheit?

Vorsicht: Die Bestellung eines Koordinators für Sicherheit und Gesundheitsschutz entbindet den Bauherrn bzw. dessen Vertreter nicht von seiner Verantwortung! Er muss immer noch selbst für die Sicherheit seiner Baustelle(n) geradestehen.

Die Bauunternehmer haben ebenso weiterhin ihre Arbeitsschutzpflichten zu erfüllen: Sie sind selbst für geeignete Schutzmaßnahmen verantwortlich, zu denen noch die Hinweise und Richtlinien aus dem SiGe-Plan hinzukommen.

Ist ein SiGeKo weisungsbefugt?

Eine weitere Frage, die sich häufig stellt: Was darf ein SiGe-Koordinator, und was nicht? Im Normalfall hat der Sicherheitskoordinator keinerlei Weisungsbefugnis – er hat lediglich beratende und unterstützende Funktionen.

Das bedeutet: Selbst, wenn er einen Verstoß gegen die aufgestellten Sicherheitsbestimmungen direkt mitbekommt, darf er dies nur der jeweiligen Baufirma oder dem Bauherrn mitteilen und nicht selbst einschreiten. Eine Ausnahme gibt es: Der Bauherr kann dem SiGe-Koordinator vertraglich Weisungsbefugnisse erteilen.

SiGeKo für Sicherheit am Bau

Den richtigen SiGeKo finden

Der Bauherr oder seine Vertretung können wie bereits erwähnt die Rolle des Koordinators selbst einnehmen – falls die nötigen Qualifikationen und zeitlichen Reserven vorhanden sind. Die Ansprüche an einen guten Sicherheitskoordinator sind jedoch nicht gerade niedrig. Da stellt sich gleich die Frage: Was braucht es, damit ein SiGeKo am Bau seine Arbeit perfekt machen kann?

Das muss ein Sicherheitskoordinator können

Die Definition eines geeigneten Koordinators ist wieder in den RAB 30 zu finden, mit zahlreichen Details zu allen nötigen Kenntnissen. Grob zusammengefasst sind für die Arbeit als SiGeKo am Bau die folgenden Qualifikationen erforderlich:

  • baufachliche Kenntnisse
  • arbeitsschutzfachliche Kenntnisse
  • Koordinatorenkenntnisse
  • Berufserfahrung in Planung oder Ausführung eines Bauvorhabens, um alle SiGeKo-Aufgaben fachgerecht erledigen zu können (2 Jahre sind das Minimum)
  • aktiver Einsatz für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Bau
  • systematisches, vorausschauendes und Gewerke übergreifendes Denken
  • schnelle und angemessene Reaktionsfähigkeit bei sich anbahnenden Gefährdungen
  • Sozialkompetenz: Teamarbeit, konstruktive Kommunikation und Führungskompetenzen
  • Eventuell nötige weitere Kenntnisse und Erfahrungen sind vom jeweiligen Bauvorhaben abhängig, beispielsweise von:
    • der Komplexität der Planung und Ausführung
    • der Anzahl der Planungs- und Baubeteiligten
    • der vorgesehenen Bauzeit
    • den Anforderungen für spätere Arbeiten, z. B. Wartung
SiGeKo Anforderungen

Wer kann SiGeKo werden?

Beim Durchlesen der erforderlichen Kompetenzen wird auf einen Blick ersichtlich: Nicht jeder Bauunternehmer kann ohne Weiteres SiGe-Koordinator werden. Für den Posten ist einerseits Erfahrung im Bauwesen, andererseits eine passende Weiterbildung nötig.

Mehrtägige Seminare werden z. B. von verschiedenen Schulungsanbietern wie dem TÜV, der BFGA oder dem TA Bildungszentrum angeboten. Diese Lehrgänge sind prinzipiell von jeder Fachkraft aus dem Baubereich absolvierbar, um als SiGeko tätig zu werden.

Fehlt dem Bauherrn oder der Projektleitung dieses Know-how, wird der Aufgabenbereich häufig an einen externen Koordinator mit entsprechender Fachkenntnis ausgelagert. Eine weitere Variante ist, einen qualifizierten Sicherheitskoordinator aus den Reihen der beteiligten Firmen zu ernennen.

Was kostet ein SiGeKo?

SiGeKo-Leistungen sind im Gegensatz zu vielen anderen Zusatzleistungen nicht in der HOAI beschrieben. Die Vergütung ist durch diese also nicht geregelt. Das Honorar berechnet sich in Prozent von den Nettobaukosten des Projekts, zusätzlich hängt es von der Gefährdungsstufe und der Bauzeit ab.

Üblicherweise setzt es sich je zu etwa 50 % aus den Grundleistungen der Planung und jenen der Ausführung zusammen. Dazu kommen zusätzliche (zuschlagsfähige) Leistungen, die mit Stundensätzen von ca. 60 bis 75 Euro vergütet werden, und Nebenkosten wie z. B. Fahrtkosten.

Sicheres Bauen dank SiGeKo

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der SiGe-Koordinator zu Recht eine tragende Rolle bei jedem Bauprojekt einnimmt – bei Weitem nicht nur deshalb, weil er gesetzlich vorgeschrieben ist. Wer bei der Sicherheit spart, den kann diese Nachlässigkeit später teuer zu stehen kommen.

Und selbst bei Projekten, für die eigentlich kein Sicherheitskoordinator erforderlich ist, sollte Ihnen sicheres Arbeiten stets am Herzen liegen. Denn zum rechtlichen Faktor kommt immer auch ein menschlicher hinzu: Niemand möchte schließlich die eigenen Fachkräfte und Projektpartner unnötigen Gefahren aussetzen.

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FAQ – weitere häufige Fragen rund um den SiGeKo

Wie oft muss der SiGeKo auf der Baustelle sein?

Eine klare Antwort, wie oft der SiGeKo auf der Baustelle anwesend sein muss, gibt es nicht – zumindest nicht von gesetzlicher Seite. Diese Frage muss je nach Dimension des Bauprojekts individuell beantwortet werden. Eine im Netz häufig anzutreffende Empfehlung sind mindestens zwei Besuche im Monat – je nach Bedarf und Bauphase kann das jedoch deutlich zu wenig sein, beispielsweise zu Beginn des Projekts oder in der Rohbauphase.

Wie werde ich SiGeKo?

Jede Fachkraft aus dem Bauwesen, die zumindest über zwei oder mehr Jahre Berufserfahrung verfügt, kann sich mit einem mehrtägigen Lehrgang verschiedener Bildungsinstitute für die Arbeit als SiGeKo qualifizieren. Dazu kommen hilfreiche Soft-Skills wie z. B. Führungskompetenzen, Teamwork und vernetztes Denken.

Wie lange dauert eine SiGeKo-Ausbildung?

Eine SiGeKo-Ausbildung an verschiedenen Bildungszentren wie z. B. dem TÜV dauert meist nur einige Tage – allerdings sollten Sie zu diesem Zeitpunkt bereits mehrere Jahre Berufserfahrung vorweisen können. Bis Sie als Berufseinsteiger als Sicherheitskoordinator starten können, sind mindestens zwei oder mehr Jahre einzurechnen.

Kann ein SiGeKo die Baustelle einstellen?

Ein SiGeKo ist in der Regel nicht weisungsbefugt und kann die Baustelle nicht einstellen – es sei denn, der Bauherr hat ihm über den Vertrag Weisungsbefugnisse erteilt.

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