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Leistungsverzeichnis: Bauleistungen richtig kalkulieren

Ein Leistungsverzeichnis listet in der Regel alle Teilleistungen auf, die im Zuge eines Bauvorhabens als Gesamtleistung zu erbringen sind. Als fixer Bestandteil von Ausschreibungen bildet das Leistungsverzeichnis zusammen mit der Baubeschreibung die Basis für eine Kostenkalkulation im Zuge eines Angebots. Mit Hilfe des Leistungsverzeichnisses können potenzielle Auftragnehmer ihr Angebot besser ausformulieren und genauer anpassen.

Sie suchen eine leere Vorlage (Blankett) zur Erstellung eines Leistungsverzeichnisses? Hier gelangen Sie direkt zu unserer Vorlage.

Definition: Was ist ein Leistungsverzeichnis?

Ein Leistungsverzeichnis – in Schriftform häufig als LV bezeichnet – ist im Zuge von Ausschreibungen anzufertigen, um den potenziellen Auftragnehmern einen Überblick über die zu erbringenden Leistungen zu geben. Es ist sozusagen der Wegbereiter für den Bauvertrag, der letztendlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgeschlossen werden soll, wenn alle Leistungen geklärt wurden.

  • Ausschreibungen von öffentlichen Auftraggebern unterliegen dem Bundesvergabegesetz (BVergG). Private Auftraggeber sind nicht an das BVergG gebunden, orientieren sich aber häufig daran.
  • In Deutschland werden Ausschreibungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A) geregelt.

In einem Leistungsverzeichnis finden alle Gewerke die Leistungen, die ihrerseits erbracht werden sollen. Mit einem korrekten und ausführlichen Leistungsverzeichnis sind genaue Kostenkalkulationen möglich.

Regelwerke Leistungsverzeichnis
Die Regelwerke zum Leistungsverzeichnis in Deutschland und Österreich

Leistungsverzeichnis Bau: Ein wichtiger Teil der Ausschreibung

Eine Ausschreibung im Zuge der Vergabe von Aufträgen ist für öffentliche Parteien ab einem bestimmten Auftragsvolumen Pflicht. Aber sowohl öffentliche als auch private Parteien schreiben ihre Bauvorhaben aus, um eine Reihe an Angeboten einholen zu können.

Die Vergabe kann über folgende Verfahrensarten geschehen:

  • Direktvergabe
  • Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung
  • Verhandlungsverfahren
  • Offenes Verfahren
  • Nicht offenes Verfahren
  • Wettbewerblicher Dialog
  • Dynamisches Beschaffungssystem
  • Rahmenvereinbarung
  • Innovationspartnerschaft

In der Ausschreibung zu einem Bauvorhaben sind all die Leistungen gelistet, die von Bietern bzw. Auftragnehmern zu erbringen sind. Hier handelt es sich um eine Leistungsbeschreibung. Sie soll sicherstellen, dass die eingehenden Angebote – unabhängig von der Verfahrensart – vergleichbar sind und sich Auftraggeber das für sie beste Gebot auswählen können. Eine Leistungsbeschreibung kann funktional oder konstruktiv ausgerichtet sein.

Funktionale vs. konstruktive Leistungsbeschreibung

Im Folgenden finden Sie eine Gegenüberstellung der beiden Leistungsbeschreibungen, die jeweils mit bzw. ohne konkretem Leistungsverzeichnis erstellt werden. Die Informationen wurden dem Rechtsinformationssystem des Bundes entnommen, die sich auf das Bundesvergabegesetz (BVergG) beziehen.

Die konstruktive Leistungsbeschreibung

Eine konstruktive Leistungsbeschreibung ist eine eindeutige und vollständige Beschreibung der gewünschten Leistungen und gewährleistet einen umfassenden Vergleich der eingehenden Angebote. Sie formuliert die Anforderungen lückenlos aus und gibt in der Regel den Fahrplan zum Projektziel vor.

  • Laut § 104 Abs 1 des BVergG sind die Leistungen in der konstruktiven Beschreibung so „eindeutig, vollständig und neutral zu beschreiben, dass die Vergleichbarkeit der Angebote gewährleistet ist. Sie hat technische Spezifikationen zu enthalten und ist erforderlichenfalls durch Pläne, Zeichnungen, Modelle, Proben, Muster und dergleichen zu ergänzen.“

Die funktionale Leistungsbeschreibung

Weiters gibt es die funktionale Leistungsbeschreibung, die die Leistung als Aufgabenstellung durch Festlegung von Leistungs- oder Funktionsanforderungen definiert. Ein Auftraggeber formuliert die Leistungsbeschreibung so, dass die Anforderungen klar sind und ein genaues Bild vom Ziel liefern. Eine ausführliche Auflistung der Leistungen – also ein Leistungsverzeichnis – fehlt, jedoch sind die Rahmenbedingungen gegeben, sodass Auftragnehmer die Herangehensweise selbst konzipieren können.

  • Gemäß § 104 Abs 2 „haben die technischen Spezifikationen das Leistungsziel so hinreichend genau und neutral zu beschreiben, dass alle für die Erstellung des Angebotes maßgebenden Bedingungen und Umstände erkennbar sind.“
  • „Aus der Beschreibung der Leistung müssen sowohl der Zweck der fertigen Leistung als auch die an die Leistung gestellten Anforderungen in technischer, wirtschaftlicher, gestalterischer und funktionsbedingter Hinsicht soweit erkennbar sein, dass die Vergleichbarkeit der Angebote im Hinblick auf die vom Auftraggeber vorgegebenen Leistungs- oder Funktionsanforderungen gewährleistet ist.“
  • „Leistungs- und Funktionsanforderungen müssen so ausreichend präzisiert werden, dass sie den Bewerbern und Bietern eine klare Vorstellung über den Auftragsgegenstand vermitteln und dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe des Auftrages ermöglichen.“
  • „Eine funktionale Leistungsbeschreibung hat technische Spezifikationen zu enthalten und ist erforderlichenfalls durch Pläne, Zeichnungen, Modelle, Proben, Muster zu ergänzen.“
Leistungsverzeichnis Unterschiede
Die Unterschiede zwischen funktionalem und konstruktivem Leistungsverzeichnis

An dieser Stelle möchten wir auch an das geführte Interview mit Baurechtsprofi Rechtsanwalt Dr. D. Öllerer verweisen. Er hat in seinen Ausführungen zur Vermeidung von Streit am Bau wertvolle Hinweise zur Bedeutung und Wahl der Leistungsbeschreibung gegeben. Seine Tipps lesen Sie hier im Ratgeber “Nie mehr Streit am Bau – Baurecht nachgefragt”.

LV erstellen: Hierarchie, Bestandteile, VOB und Positionen

Ein Leistungsverzeichnis einer Leistungsbeschreibung wird normalerweise hierarchisch gegliedert. Folgende Hierarchien enthält ein LV in der Regel:

  • Los
  • Gewerk
  • Titel
  • Abschnitt
  • Positionen

Der letzte Punkt, die Positionen, entsprechen den jeweiligen Teilleistungen. Positionen werden häufig aus vereinheitlichten Textpassagen zusammengesetzt – vor allem im Bausektor – und mit Normen, Vorschriften und bestehenden Regelwerken versehen.

Die Bestandteile des LV

Ein Leistungsverzeichnis wird normalerweise in tabellarischer Form gehalten und hat folgende Bestandteile:

  • Positionsnummer
  • Mengenangaben
  • Mengeneinheiten
  • Langtext sowie Kurztext
  • Einheitspreise (EP)
  • Gesamtpreis (GP)
Leistungsverzeichnis Bestandteile
Die wichtigsten Bestandteile eines Leistungsverzeichnisses

Ein Leistungsverzeichnis soll so klar verständlich, neutral, transparent und vollständig wie möglich sein. Auch, wenn dies keinem Gesetz bzw. keiner Pflicht entspricht, so sollten Auftraggeber im Zuge der LV-Erstellung für die Beschreibung der Positionen bestehende Regelwerke und Leitfäden hinzuziehen.

  • Zu diesen Leitlinien gehören beispielsweise die ÖNORM 2063 A oder standardisierte Leistungsbeschreibungen (LB). Die Leistungsbeschreibung gibt es für Hochbau (LB-HB), Haustechnik (LB-HT) sowie für Verkehr und Infrastruktur (LB-FSV).
  • Bei einem Leistungsverzeichnis nach VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen), die in Deutschland Anwendung findet, steht im Teil C beispielsweise festgeschrieben, welche Leistungen in dem jeweiligen Gewerk wie zu beschreiben sind. Hauptleistungen müssen einzeln verzeichnet und beschrieben werden.
  • $ 2 Abs. 1 VOB/B besagt, dass im LV die Leistungen, die zu der geforderten (Haupt-)Leistung gehören, nicht explizit aufzuführen sind. Die Nebenleistungen gehören zur übergeordneten Hauptleistung.
Leistungsbeschreibungen VOB

Die verschiedenen Teilleistungen/ Positionen im Detail

Ein LV besteht also aus mehreren Positionen bzw. Teilleistungen, die an einem früheren oder späteren Zeitpunkt des Bauablaufs relevant sind. Diese werden wie folgt unterschieden:

Art der Position

Leistungsposition/ Ausführungsposition

Zulageposition


Grundposition


Bedarfsposition/ Eventualposition



Wahlposition/ Alternativposition




Umlageposition/ Interne Position

Definition

Unabdingbare Leistungen bzw. Normalpositionen

Ergänzt die bestehende Normalposition um verschiedene Bedingungen.

Eine wahrscheinlich auszuführende Leistung, die auf unterschiedliche Art ausgeführt werden kann.

Der Bedarf einer Leistung ist noch nicht mit Sicherheit gegeben. So eine Position kann mit einer Anordnung zur Leistungsposition werden.

Auftraggeber lässt sich zusätzlich zur Grundposition eine Alternative anbieten, die anstatt der Grundposition ausgeführt werden kann.

Die Umlageposition beschreibt Kosten für die Baustellenausstattung. Diese werden zur Normalposition hinzugezogen.

Beispielformulierung für die Vorgabe einer Dokumentationsplattform

Wünscht ein Bauträger oder Generalunternehmer beispielsweise, die Ausführungen und Bauleistungen über ein zentrales Dokumentationstool zu steuern, so kann er dies in seiner Ausschreibung vorgeben. Denn wenn das gesamte Projektteam gemeinsam vernetzt über eine Plattform dokumentiert, hat dies nicht nur für den Auftraggeber und Projektleiter zahlreiche Vorteile – auch die Handwerker profitieren von einer schnelleren Informationsverteilung und besseren Kommunikation.

–> Hier finden Sie übrigens drei grundlegende Tipps für bessere Ausschreibungstexte.

Leistungsverzeichnis Dokumentation
Bereits während der Vergabe profitieren Sie von durchgängiger Dokumentation

ÖNORM & Elektronisches Leistungsverzeichnis: Vorlage

Die aktuelle Ausgabe des Leitfadens, der die Handhabung von Leistungsbeschreibungsdaten regelt, ist die ÖNORM A 2063. Sie vereinheitlicht den Aufbau der Leistungsbeschreibungen sowie Leistungsverzeichnisse und gibt vor, wie die Daten im XML-Format handzuhaben sind. Die Software zur Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen wird AVA-Programm genannt.

Dies vereinfacht den Austausch von Daten zwischen den Verantwortlichen einer Baustelle maßgeblich. Unter Einhaltung der ÖNORM A 2063 lassen sich Ausschreibungen in elektronischer Form einfacher erstellen – dies gewährleistet genauere Preisspiegel, Angebotskalkulationen sowie besseres Kostenmanagement.

Mit unserer LV-Vorlage zum Herunterladen sind Sie auf der sicheren Seite. In der Vorlage ist alles Wichtige enthalten, so vergessen Sie keine der Positionen und haben alle rechtlichen Vorgaben stets im Blick. Einem wirtschaftlichen Angebot steht so nichts im Wege, auch bietet sich das LV als Basis für den späteren Bauvertrag an.

Hinweise zu den Leistungsbeschreibungen in D und AT

In Österreich gibt es die standardisierten Leistungsbeschreibungen unter der Bezeichnung “LB Hochbau”. Diese Leistungsbeschreibungen für Bauleistungen werden vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft kostenlos auf der Homepage zur Verfügung gestellt.

Dort werden alle Bauleistungen (Bau- und Baunebenleistungen) standardisiert in PDFs nach bestimmten Arbeiten gegliedert. Sie können aber auch in einem OLB-Format nach ÖNORM A2063:2021 für verschiedenste AVA Programme heruntergeladen werden, und sind hier zu finden.

Das Pendant in Deutschland ist die Auflistung der standardisierten Beschreibungen nach VOB/B, zu finden auf der Homepage der STLB Bau. Die Anwendung von STLB-Bau ist bei öffentlichen Ausschreibungen verbindlich und wurde vom GAEB (Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen) aufgestellt und vom DIN (Deutsches Institut für Normung) e.V. herausgegeben.

Gut zu wissen: Für verschiedenste Produkte gibt es von den Herstellern eigens vorformulierte Zusatzpositionen für die ansonsten neutralen Leistungsbeschreibungen. Hier ein Beispiel von namhaften Herstellern auf der Seite der STLB Bau.

Hinweise zu den Leistungsbeschreibungen in Deutschland und Österreich

Leistungsverzeichnis: Leistungen zuteilen und Kosten kalkulieren

Ein Leistungsverzeichnis ist ein Teil der Leistungsbeschreibung, die im Zuge von Ausschreibungen formuliert wird. Sie soll neutral, eindeutig und vollständig sein, sodass konkrete Preiskalkulationen möglich sind. Leistungsverzeichnisse helfen potenziellen Auftragnehmern bzw. Bietern, Ihre Angebote genauer auszuformulieren und an Anforderungen zu kalkulieren.

FAQ – Antworten auf häufig gestellte Fragen

Warum Leistungsverzeichnis?

Es hilft (potenziellen) Auftragnehmern dabei, ein Angebot erstellen zu können, denn es enthält alle im Zuge des Baus vorgesehenen Teilleistungen bzw. Positionen. Dank des LVs können Bieter Angaben zu den Leistungen machen bzw. Preise genau kalkulieren.

Wie erstellt man ein LV?

Ein Leistungsverzeichnis ist in der Regel tabellarisch aufgebaut und enthält die Positionsnummer, Mengenangaben, Mengeneinheiten, einen Langtext sowie Kurztext, Einheitspreise (EP) und den Gesamtpreis (GP).

Wer erstellt das Leistungsverzeichnis?

In der Regel sind Architekten sowie Ingenieure mit der komplexen Erstellung des Leistungsverzeichnisses betraut. Sie müssen technisches sowie rechtliches Wissen rund um BVergG, ÖNORM, BGB und VOB mitbringen.

Was kommt ins Leistungsverzeichnis?

Alle Informationen bzw. alle Teilleistungen bzw. Positionen, die im Zuge des Bauvorhabens zu erbringen sind, also Leistungs-, Zulage-, Grund-, Bedarfs-, Wahl-, und Umlageposition. Ein LV ist der Wegbereiter des Bauvertrags und somit eine wichtige Grundlage für Bauprojekte.

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