Der Bauablauf ist durchgetaktet, der Bauzeitplan erstellt und die Gewerke eingeteilt. Einem reibungslosen Projektablauf steht also theoretisch nichts im Weg. Doch die Praxis sieht häufig anders aus: Es kommt immer wieder vor, dass ein Auftragnehmer sich nicht an den vereinbarten Zeitplan hält. Ein solcher Verzug ist gefährlich, denn er wirkt sich auf alle weiteren Termine aus und könnte so den rechtzeitigen Bauabschluss gefährden.
In diesem Fall sollten Sie schnell handeln und den Auftragnehmer in Verzug setzen. Erfahren Sie hier den rechtlichen Rahmen zur Inverzugsetzung in Deutschland und Österreich, was im Verzugsschreiben stehen sollte und was es sonst noch zur Verzugsanzeige zu beachten gibt.
- Terminverzug am Bau: das Wichtigste in Kürze
- Inverzugsetzung: Bedeutung & Definition
- Welche Vorteile bringt eine Verzugsanzeige?
- Verzugsetzung nach VOB, ÖNORM B 2110 & den allgemeinen Gesetzbüchern
- Bauleistung in Verzug setzen: Ablauf
- Das muss ins Verzugsschreiben nach VOB, ÖNORM & Co.
- Leistungen in Verzug setzen: Musterschreiben für den Bau
- Inverzugsetzung richtig angehen
- FAQ – häufige Fragen zum Terminverzug am Bau
Terminverzug am Bau: das Wichtigste in Kürze
Definition: Die Inverzugsetzung kommt zum Einsatz, wenn ein Auftragnehmer seine Leistung nicht rechtzeitig beginnt oder fertigstellt. Mithilfe eines Schreibens mahnt der Auftraggeber zur Leistungserfüllung und setzt eine Nachfrist. Ansonsten drohen Schadenersatz oder Auftragsentzug.
Was zählt als Verzug? Eine Inverzugsetzung ist immer dann gültig, wenn der Auftragnehmer die Bauverzögerung selbst zu verantworten hat. Ausgenommen sind z. B. Verschulden des Auftraggebers oder höhere Gewalt.
Vorteile einer Verzugsanzeige: Ein Verzugsschreiben ist eine frühzeitige Warnung für den Auftragnehmer und verhindert Zusatzkosten wie Vertragsstrafen.
Rechtliches zur Inverzugsetzung: Die Verzugsanzeige nach VOB & ÖNORM ist strenger geregelt als in den allgemeinen Gesetzbüchern (BGB & ABGB).
→ Laut § 5 VOB sind alle Fristen verbindlich, die vertraglich festgelegt sind. Der Bauunternehmer muss Abhilfe schaffen, wenn Arbeitskräfte, Geräte oder Materialien zur pünktlichen Fertigstellung nicht genügen.
→ Pkt. 6.5 der ÖNORM B2110 fordert darüber hinaus noch explizit das schriftliche Setzen der Nachfrist.
Ablauf der Verzugsetzung:
1. Vorab: vorbeugende Maßnahmen treffen, z. B. durchdachter Bauzeitenplan.
2. Bei einer Verzögerung: angemeldete Behinderungen prüfen, ausführlich dokumentieren, schriftliche Verzugsanzeige erstellen.
3. Nach Verzugsmeldung: Leistungserbringung im Auge behalten.
Das sollte ein Musterschreiben zur Inverzugsetzung beinhalten: allgemeine Daten, in Verzug geratene Leistung, Art des Verzugs, ursprüngliche und neue Frist, drohende Konsequenzen (oder Sie nutzen einfach unsere Muster-Verzugsanzeige).
Inverzugsetzung: Bedeutung & Definition
Die Inverzugsetzung (bzw. Verzugsanzeige) kommt im Baugewerbe dann zum Einsatz, wenn ein Auftragnehmer die vertraglich festgelegte Leistung nicht bis zum vereinbarten Termin beginnt oder fertigstellt. Mithilfe eines Verzugsschreibens setzt der Auftraggeber eine neue Frist und fordert den Schuldner auf, seine Pflichten doch noch zu erfüllen. Verstreicht auch die neue Frist ohne Leistungserfüllung, darf der Auftraggeber entweder Schadenersatz fordern oder den Auftrag entziehen.
Wer setzt wen in Verzug?
Eine Verzugsanzeige ergeht vom Auftraggeber an den Auftragnehmer. Einige Beispiele für Konstellationen, in denen eine Verzugsanzeige möglich ist:
Wann ist eine Inverzugsetzung gerechtfertigt?
Egal, ob es sich um eine Verzugsetzung nach VOB, ÖNORM oder den allgemeinen Gesetzbüchern handelt: Ein Vertragsrücktritt oder eine Schadenersatzforderung im Rahmen der Inverzugsetzung ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Auftragnehmer die Verzögerung tatsächlich zu verantworten hat. Trägt er keine Schuld daran, so bleibt der Vertrag aufrecht, es muss kein Schadenersatz geleistet werden.
Ausgenommen sind z. B. Behinderungen durch:
Welche Vorteile bringt eine Verzugsanzeige?
Ein Leistungsverzug ist für niemanden eine angenehme Sache. Kein Bauunternehmer erhält gern eine Mahnung – doch von einer frühzeitigen Inverzugsetzung profitieren im Grunde beide Seiten:
Verzugsetzung nach VOB, ÖNORM B 2110 & den allgemeinen Gesetzbüchern
Bevor Sie damit beginnen, eine Verzugsanzeige mit Verzugsschreiben aufzusetzen, sollen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, die mit dem Verzug einer Bauleistung einhergehen. Relevant hierfür sind in Deutschland und Österreich einerseits die allgemeinen Gesetzbücher (BGB & ABGB) sowie die gängigen Bauvertragsordnungen bzw. -normen: VOB und ÖNORM B 2110.
Ausführungsfristen & Inverzugsetzung nach BGB
Das BGB ist zwar nicht speziell für den Bau ausgelegt, § 271 (Leistungszeit) bis § 286 (Verzug des Schuldners) enthalten jedoch allgemeine Regelungen zu Leistungsfristen und Leistungsverzug:

Fristen & Verzugsetzung nach VOB
Die Ausführungsfristen für Bauleistungen sind in § 5 der VOB/B genauer festgehalten. Eine Baufirma kann man laut VOB in Verzug setzen, wenn die Ausführung nicht innerhalb der vertraglich festgelegten Frist beginnt oder zum vereinbarten Termin fertiggestellt ist.
„Vertraglich“ ist hier das Stichwort: Hat der Projektleiter Fristen in den Bauzeitplan eingetragen, sind diese nur verbindlich, wenn das im Vertrag so vereinbart wurde. Weitere Sonderregelungen in der VOB:

Die Regelungen der Verzugsetzung nach VOB sollen das Risiko von Bauverzögerungen von Anfang an gering halten. Sollte der Auftragnehmer den Beginn oder die Fertigstellung der Leistung trotzdem verzögern, dann ist es wichtig, so schnell wie möglich mit einem Verzugsschreiben zu reagieren. Die Verzugsanzeige nach VOB bietet zwei Möglichkeiten:

Verzugsetzung nach ABGB bzw. ÖNORM B 2110
In der ÖNORM B 2110 ist der Verzug unter Pkt. 6.5 genauer definiert. Die Bedingungen entsprechen dort im Grunde dem Inhalt des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 918 – § 921 ABGB). Auch die Unterschiede zur Verzugsanzeige nach VOB sind sehr gering:

Eine Sonderregelung in Österreich gibt es bei Fixgeschäften: Wurde die Ausführung einer Leistung zu einem bestimmten Termin „bei sonstigem Rücktritt“ vereinbart, muss der Auftraggeber die Leistung bei Verspätung nicht mehr annehmen.
Er kann jedoch – falls gewünscht – innerhalb von 2 Wochen nach Fristablauf die Nacherfüllung verlangen. Geschieht das nicht, muss der Auftragnehmer nicht mehr leisten – ein Anspruch auf Schadenersatz bleibt allerdings bestehen.
Zu beachten sind außerdem etwaige Vertragsstrafen (Pönalen), die im Falle eines Verzuges zu zahlen sind. Diese dürfen nicht mehr als 5 % der ursprünglichen Auftragssumme ausmachen und nur für die tatsächlich verzögerten Teilleistungen berechnet werden. Wurde die Leistungsfrist einvernehmlich verlängert, sind Strafen erst nach Ablauf dieser neuen Frist fällig.
Bauleistung in Verzug setzen: Ablauf
Eine Verzögerung im Bauablauf geht meist mit erheblichen Konsequenzen für alle Seiten einher. Die weiteren Bauleistungen müssen neu koordiniert werden, dazu kommen finanzielle Einbußen und nicht zuletzt Rechtsstreitigkeiten, wenn keiner der Beteiligten verantwortlich sein will.
Deshalb ist es wichtig, in allen Phasen des Bauprojektes Vorkehrungen zu treffen und im Ernstfall sofort zu reagieren. Den folgenden Ablauf einzuhalten, unterstützt Sie bei der erfolgreichen Inverzugsetzung:
Bevor ein Verzug eintritt: vorbeugende Maßnahmen
Schon bevor es überhaupt zu einer Leistungsverzögerung kommt, hilft eine durchdachte Baukoordination dabei, das Risiko abzufedern. Wichtig dafür ist, einen Zeitplan mit ausreichend Puffer zu erstellen, der anpassbar ist, wenn ein Leistungsverzug absehbar wird.

Außerdem ist eine lückenlose Bauüberwachung wichtig, damit Sie als Projektleiter sofort erkennen, wenn es in einem Bereich Schwierigkeiten gibt oder ein Bauunternehmer nicht wie vereinbart auf der Baustelle ist. So können Sie direkt gegensteuern, bevor eine Inverzugsetzung nötig wird.
Vergessen Sie außerdem nicht: Fehler sind menschlich. Vielleicht wurde der Leistungsbeginn einfach nur übersehen und der Auftragnehmer ist sogar froh darüber, eine Erinnerung zu erhalten. Ein rechtzeitiges Gespräch mit dem Bauunternehmer klärt die Ursache für den Verzug und kann diesen oftmals schon vorab verhindern.
Digitaler Bauzeitplan mit BauMaster
Mit BauMaster erstellen Sie digital, schnell und einfach einen übersichtlichen Zeitplan, der die Koordination der Gewerke vereinfacht. Treten Änderungen auf – wie der Verzug einer Bauleistung – lassen sich diese flexibel in den Plan integrieren. Das spart Zeit und vermindert das Risiko, eine kritische Bauverzögerung zu übersehen.
Absehbarer Verzug: Lage klären und ausführlich dokumentieren
Wird ein Verzug absehbar, ist es sinnvoll, kurz zu prüfen, ob der ausführende Betrieb bereits Baubehinderungen gemeldet hat. Möglicherweise haben Sie sogar schon eine Fristverlängerung vereinbart. Im alltäglichen Trubel geht so eine Information sehr leicht einmal unter.

Ist dem nicht so, sollten Sie zunächst alle Umstände sauber dokumentieren: etwa, welche Leistungen im Vertrag stehen, welche tatsächlich ausgeführt wurden und welche noch fehlen. Halten Sie bei einer Begehung alle Details mit Fotos fest, die genau den Stand der Ausführungen zeigen. So können Sie die Verzögerung jederzeit klar nachweisen.
Fotodokumentation mit BauMaster
Ob Sie Baufehler für die Mängelrüge festhalten oder die aktuelle Lage für eine Verzugsmeldung dokumentieren: Die Fotodokumentation mit der BauMaster-App macht das Erstellen, Kommentieren, Sortieren und Abspeichern aller Baustellenfotos zum Kinderspiel. Alles wird per App direkt vor Ort erledigt – mühsames Nachbearbeiten im Büro ist nicht nötig.
Schriftliche Verzugsanzeige erstellen
Ist die Beweissicherung durchgeführt und der Auftragnehmer eindeutig in Verzug, dann sollten Sie schnell handeln. Je schneller die Verzugsmeldung an den Auftragnehmer ergeht, desto weniger wertvolle Zeit geht verloren. Versenden Sie jedenfalls unbedingt ein schriftliches Verzugsschreiben, das bei Streitigkeiten als Beweismittel hinzugezogen werden kann.
Nach der Anzeige des Verzugs: Leistungserfüllung im Auge behalten
Ist das Verzugsschreiben einmal versandt, machen Sie sich bereits Gedanken, wie es im Falle einer Nichterfüllung weitergehen soll. Auf welche Gewerke wirkt sich die Verzögerung aus? Wer muss informiert werden? Welche Baufirmen wären prinzipiell verfügbar, um die Leistung zu übernehmen? Behalten Sie zudem die Situation vor Ort im Blick, um die verlorene Zeit auf ein Minimum zu begrenzen.
Das muss ins Verzugsschreiben nach VOB, ÖNORM & Co.
Was genau muss in einem Verzugsschreiben laut VOB und Co. nun stehen? Legen Sie sich am besten ein Verzugsanzeige-Muster zurecht, das Sie nur noch ausfüllen und abschicken müssen. So vergessen Sie keine wichtigen Inhalte und können schnell reagieren.
Aufforderung zur Leistungserbringung: Das muss ins Muster hinein
→ Allgemeine Daten: Projekt, Name & Anschrift der Baufirma, Ort, Datum, Unterschrift etc.
→ Leistung oder Teilleistung, die im Verzug ist
→ Art des Verzugs: verspäteter Beginn, verspätete Teilleistung oder verspätete Fertigstellung
→ Ursprüngliche Frist (genauer Termin/Zeitraum)
→ neue, angemessene Frist (genauer Termin/Zeitraum)
→ drohende Konsequenzen, falls die Leistung weiterhin nicht erbracht wird: Entzug des Auftrags, Schadenersatz
Einen Mustertext für das Verzugsschreiben finden Sie in der anschließenden Vorlage.
Leistungen in Verzug setzen: Musterschreiben für den Bau
Die schnellste Variante? Auftragnehmer in Verzug setzen mit dem Muster, das Sie direkt bei uns herunterladen können. So müssen Sie sich nicht selbst eine Vorlage zusammenstellen, sondern können beim nächsten Mal ohne großen Aufwand unpünktliche Baufirmen in Verzug setzen, dank Musterschreiben mit Formulierungen nach BGB-, VOB- und ÖNORM-Vorgaben!
Verzugsetzung schnell und einfach erledigen mit BauMaster
Noch einfacher geht die Inverzugsetzung direkt über BauMaster: Sie erstellen einmalig ein passendes Verzugsanzeige-Musterschreiben, das Sie künftig nur noch befüllen, abspeichern und versenden müssen. Das geht besonders schnell von der Hand und bringt dabei noch mehr Einheitlichkeit in die Unterlagen.
Wollen Sie später nochmal darauf zugreifen – etwa, um die Nachfrist zu prüfen – finden Sie das Verzugsschreiben in der digitalen Bauakte wieder, wo auch alle anderen wichtigen Dokumente zum Bauvorhaben sauber sortiert abgelegt sind.
Inverzugsetzung richtig angehen
Auch wenn eine Inverzugsetzung für den Auftragnehmer unangenehm ist: Die rechtzeitige Fertigstellung des Bauvorhabens ohne Folgekosten kommt am Ende allen Beteiligten zugute. Beißen Sie daher lieber gleich in den sprichwörtlichen „sauren Apfel“ und melden den Verzug so früh wie möglich. Mithilfe einer Mustervorlage halten Sie dabei alle rechtlichen Rahmenbedingungen ein und sind für zukünftige Leistungsverzögerungen bestens gewappnet.
FAQ – häufige Fragen zum Terminverzug am Bau
Wann wird eine Inverzugsetzung durchgeführt?
Ein Verzug tritt ein, sobald eine Bauleistung nicht zum vertraglich vereinbarten Termin begonnen oder fertiggestellt wurde. Auch wenn die Bautätigkeiten unterbrochen werden, zählt das als Verzug. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt üblicherweise die Verzugsetzung durch den Auftraggeber: Dabei handelt es sich um eine Mahnung des Schuldners mit Nachfristsetzung.
Wie setzt man eine Firma in Verzug?
Haben Sie im Bauvertrag ein bestimmtes Datum für eine Leistung vereinbart, befindet sich der Auftragnehmer in Verzug, sobald dieses überschritten wurde. Mit einem Verzugsschreiben machen Sie Baufirmen, Handwerker, Subunternehmer etc. auf die Fristüberschreitung aufmerksam und fordern diese auf, innerhalb einer angemessenen Nachfrist doch noch zu leisten. Hier finden Sie unser Verzugsanzeige-Muster nach VOB.
Wann ist ein Abhilfeverlangen notwendig?
Das Abhilfeverlangen dient dazu, den Auftragnehmer darauf aufmerksam zu machen, dass die termingerechte Fertigstellung eines Bauvorhabens oder einer einzelnen Teilleistung mit den derzeitigen Ressourcen nicht möglich ist. Indem Sie Abhilfe verlangen, fordern Sie den Auftragnehmer auf, mehr Personal, mehr Maschinen, Geräte, Materialien etc. zur Verfügung zu stellen, um die Bauausführung fristgerecht abzuschließen.
Was ist bei Verzug des Auftraggebers bei einem Bauvertrag zu tun?
Ist die Schuld für den Terminverzug beim Auftraggeber zu suchen – etwa, weil die Baugenehmigung fehlt oder wichtige Fragen zur Leistung noch offen sind – dann ist eine Inverzugsetzung nicht gerechtfertigt. Der Auftragnehmer ist nur an die vertragliche Frist gebunden, wenn es ihm auch tatsächlich möglich ist, in dieser Zeit der Bautätigkeit nachzugehen. Der Auftraggeber darf in diesem Fall also weder Schadenersatz fordern noch vom Vertrag zurücktreten.