Der Bauablauf ist durchgetaktet, der Bauzeitplan erstellt und die Gewerke eingeteilt. Einem reibungslosen Projektablauf steht also theoretisch nichts im Weg. Doch die Praxis sieht häufig anders aus: Es kommt immer wieder vor, dass ein Auftragnehmer sich nicht an den vereinbarten Zeitplan hält. Ein solcher Verzug ist gefährlich, denn er wirkt sich auf alle weiteren Termine aus und könnte so den rechtzeitigen Bauabschluss gefährden.
Es gilt also, schnell zu handeln und den Auftragnehmer in Verzug zu setzen. Erfahren Sie hier den rechtlichen Rahmen zur Inverzugsetzung in Deutschland und Österreich, was im Verzugsschreiben stehen sollte und was es sonst noch zur Verzugsanzeige zu beachten gibt.
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- Inverzugsetzung: Bedeutung & Definition
- Welche Vorteile bringt eine Verzugsanzeige?
- Verzugsetzung nach VOB, ÖNORM B 2110 & den allgemeinen Gesetzbüchern
- Wann ist eine Inverzugsetzung gerechtfertigt?
- Bauleistung in Verzug setzen: Ablauf
- Das muss ins Verzugsschreiben nach VOB, ÖNORM & Co.
- Leistungen in Verzug setzen: Musterschreiben für den Bau
- Inverzugsetzung richtig angehen
- FAQ – Die häufigsten Fragen kurz beantwortet
Inverzugsetzung: Bedeutung & Definition
Die Inverzugsetzung (bzw. Verzugsanzeige) kommt im Baugewerbe dann zum Einsatz, wenn ein Auftragnehmer die vertraglich festgelegte Leistung nicht bis zum vereinbarten Termin beginnt oder fertigstellt. Mithilfe eines Verzugsschreibens setzt der Auftraggeber eine neue Frist und fordert den Schuldner auf, seine Pflichten doch noch zu erfüllen. Verstreicht auch die neue Frist ohne Leistungserfüllung, darf der Auftraggeber entweder Schadenersatz fordern oder den Auftrag entziehen.
Welche Vorteile bringt eine Verzugsanzeige?
Ein Leistungsverzug ist für niemanden eine angenehme Sache. Kein Bauunternehmer erhält gern eine Mahnung – doch von einer frühzeitigen Inverzugsetzung profitieren im Grunde beide Seiten:
- Bauherren und Bauprojektleiter schützen sich davor, mit dem gesamten Bauprojekt in Verzug zu geraten. Das verhindert Zusatzkosten, z. B. durch Vertragsstrafen, entgangene Mieteinnahmen oder Umsätze etc.
- Auftragnehmer erhalten frühzeitig eine Warnung, bevor die Verzögerung weiter ausartet. Schadenersatzzahlungen lassen sich zwar oft nicht mehr verhindern, doch zumindest steigen die Kosten nicht noch weiter.
Verzugsetzung nach VOB, ÖNORM B 2110 & den allgemeinen Gesetzbüchern
Bevor Sie damit beginnen, eine Verzugsanzeige mit Verzugsschreiben aufzusetzen, sollen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, die mit dem Verzug einer Bauleistung einhergehen. Relevant hierfür sind in Deutschland und Österreich einerseits die allgemeinen Gesetzbücher (BGB & ABGB) sowie die gängigen Bauvertragsordnungen bzw. -normen: VOB und ÖNORM B 2110.
Ausführungsfristen & Inverzugsetzung nach BGB
Das BGB ist zwar nicht speziell für den Bau ausgelegt, § 271 (Leistungszeit) bis § 286 (Verzug des Schuldners) enthalten jedoch allgemeine Regelungen zu Leistungsfristen und Leistungsverzug:
- Wurde die Frist für eine Leistung vertraglich festgelegt, dann darf der Auftraggeber keine frühere Fertigstellung verlangen.
- Wurde keine Frist vereinbart, dann kann die Leistung hingegen sofort verlangt werden (d. h. innerhalb einer dafür angemessenen Zeit).
- Ist das Durchführen der Leistung für den Schuldner unmöglich oder würde einen unverhältnismäßigen Zusatzaufwand bedeuten, dann darf dieser die Leistung verweigern.
- Leistet er hingegen nicht, obwohl es keinen triftigen Grund gibt, kann der Auftraggeber den Verzug mahnen und eine neue Frist setzen. Sollte die neue Frist verstreichen, hat er das Recht auf Schadenersatz und darf das Erbringen der Leistung kündigen.

Fristen & Verzugsetzung nach VOB
Die Ausführungsfristen für Bauleistungen sind in § 5 der VOB/B genauer festgehalten. Eine Baufirma kann man laut VOB in Verzug setzen, wenn die Ausführung nicht innerhalb der vertraglich festgelegten Frist beginnt oder zum vereinbarten Termin fertiggestellt ist.
„Vertraglich“ ist hier das Stichwort: Hat der Projektleiter Fristen in den Bauzeitplan eingetragen, sind diese nur verbindlich, wenn das im Vertrag so vereinbart wurde. Weitere Sonderregelungen in der VOB:
- Ist im Vertrag der Starttermin nicht vereinbart, hat der Auftraggeber das Recht, vom Auftragnehmer Auskunft über den voraussichtlichen Start der Bauleistungen zu erhalten.
- Erhält ein Bauunternehmer die Aufforderung, mit der Ausführung zu beginnen, muss er dies innerhalb von 12 Werktagen
- Sobald er tatsächlich startet, muss er dies dem Auftraggeber mitteilen.
- Sollten Arbeitskräfte, Geräte, Baumaterialien etc. nicht ausreichend für die rechtzeitige Fertigstellung sein, muss der Auftragnehmer auf Verlangen Abhilfe schaffen.

Mit den Regelungen der Verzugsetzung nach VOB soll das Risiko von Bauverzögerungen von Anfang an geringgehalten werden. Sollte der Auftragnehmer den Beginn oder die Fertigstellung der Leistung trotzdem verzögern, dann ist es wichtig, so schnell wie möglich mit einem Verzugsschreiben zu reagieren. Die Verzugsanzeige nach VOB bietet zwei Möglichkeiten:
- Den Vertrag aufrechterhalten und Schadenersatz für die Verzögerung fordern.
- Eine angemessene Nachfrist setzen und im Falle der Nichterfüllung die Kündigung des Vertrages androhen.

Verzugsetzung nach ABGB bzw. ÖNORM B 2110
In der ÖNORM B 2110 ist der Verzug unter Pkt. 6.5 genauer definiert. Die Bedingungen entsprechen dort im Grunde dem Inhalt des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 918 – § 921 ABGB). Auch die Unterschiede zur Verzugsanzeige nach VOB sind sehr gering:
- Gerät der Auftragnehmer mit seiner Leistung in Verzug, dann kann der Auftraggeber hier ebenfalls eine Nachfrist setzen.
- Entweder er beharrt dabei auf der nachträglichen Ausführung der Leistung oder erklärt den Rücktritt vom Vertrag im Falle der Nichterfüllung.
- Die ÖNORM erwähnt explizit, dass das Setzen der Nachfrist schriftlich erfolgen muss.

Eine Sonderregelung in Österreich gibt es bei Fixgeschäften: Wurde die Ausführung einer Leistung zu einem bestimmten Termin „bei sonstigem Rücktritt“ vereinbart, muss der Auftraggeber die Leistung bei Verspätung nicht mehr annehmen.
Er kann jedoch – falls gewünscht – innerhalb von 2 Wochen nach Fristablauf die Nacherfüllung verlangen. Geschieht das nicht, muss der Auftragnehmer nicht mehr leisten – ein Anspruch auf Schadenersatz bleibt allerdings bestehen.
Zu beachten sind außerdem etwaige Vertragsstrafen (Pönalen), die im Falle eines Verzuges zu zahlen sind. Diese dürfen nicht mehr als 5 % der ursprünglichen Auftragssumme ausmachen und nur für die tatsächlich verzögerten Teilleistungen berechnet werden. Wurde die Leistungsfrist einvernehmlich verlängert, sind Strafen erst nach Ablauf dieser neuen Frist fällig.
Wann ist eine Inverzugsetzung gerechtfertigt?
Egal, ob es sich um eine Verzugsetzung nach VOB, ÖNORM oder den allgemeinen Gesetzbüchern handelt: Ein Vertragsrücktritt oder eine Schadenersatzforderung im Rahmen der Inverzugsetzung ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Auftragnehmer die Verzögerung tatsächlich zu verantworten hat. Trägt er keine Schuld daran, so bleibt der Vertrag aufrecht, es muss kein Schadenersatz geleistet werden.
Ausgenommen sind z. B. Behinderungen durch:
- Verschulden des Auftraggebers
- höhere Gewalt und andere unabwendbare Umstände
- Witterungseinflüsse, die bei Angebotsabgabe nicht bereits zu erwarten waren
Bauleistung in Verzug setzen: Ablauf
Eine Verzögerung im Bauablauf geht meist mit erheblichen Konsequenzen für alle Seiten einher. Die weiteren Bauleistungen müssen neu koordiniert werden, dazu kommen finanzielle Einbußen und nicht zuletzt Rechtsstreitigkeiten, wenn keiner der Beteiligten verantwortlich sein will.
Deshalb ist es wichtig, in allen Phasen des Bauprojektes Vorkehrungen zu treffen und im Ernstfall sofort zu reagieren. Den folgenden Ablauf einzuhalten, unterstützt Sie bei der erfolgreichen Inverzugsetzung:
Bevor ein Verzug eintritt: vorbeugende Maßnahmen
Schon bevor es überhaupt zu einer Leistungsverzögerung kommt, hilft eine durchdachte Baukoordination dabei, das Risiko abzufedern. Wichtig dafür ist, einen Zeitplan mit ausreichend Puffer zu erstellen, der anpassbar ist, wenn ein Leistungsverzug absehbar wird.
Außerdem ist eine lückenlose Bauüberwachung wichtig, damit Sie als Projektleiter sofort erkennen, wenn es in einem Bereich Schwierigkeiten gibt oder ein Bauunternehmer nicht wie vereinbart auf der Baustelle ist. So können Sie direkt gegensteuern, bevor eine Inverzugsetzung nötig wird.
Vergessen Sie außerdem nicht: Fehler sind menschlich. Vielleicht wurde der Leistungsbeginn einfach nur übersehen und der Auftragnehmer ist sogar froh darüber, eine Erinnerung zu erhalten. Ein rechtzeitiges Gespräch mit dem Bauunternehmer klärt die Ursache für den Verzug und kann diesen oftmals schon vorab verhindern.

Digitaler Bauzeitplan mit BauMaster
Mit BauMaster erstellen Sie digital, schnell und einfach einen übersichtlichen Zeitplan, der die Koordination der Gewerke vereinfacht. Treten Änderungen auf – wie der Verzug einer Bauleistung – lassen sich diese flexibel in den Plan integrieren. Das spart Zeit und vermindert das Risiko, einen kritische Bauverzögerung zu übersehen.
Lage klären und ausführlich dokumentieren
Wird ein Verzug absehbar, ist es sinnvoll, kurz zu prüfen, ob der ausführende Betrieb bereits Baubehinderungen gemeldet hat. Möglicherweise haben Sie sogar schon eine Fristverlängerung vereinbart. Im alltäglichen Trubel geht so eine Information sehr leicht einmal unter.
Ist dem nicht so, sollten Sie zunächst alle Umstände sauber dokumentieren: etwa, welche Leistungen im Vertrag stehen, welche tatsächlich ausgeführt wurden und welche noch fehlen. Halten Sie bei einer Begehung alle Details mit Fotos fest, die genau den Stand der Ausführungen zeigen. So können Sie die Verzögerung jederzeit klar nachweisen.

Fotodokumentation mit BauMaster
Ob Sie Baufehler für die Mängelrüge festhalten oder die aktuelle Lage für eine Verzugsmeldung dokumentieren: Die Fotodokumentation mit der BauMaster-App macht das Erstellen, Kommentieren, Sortieren und Abspeichern aller Baustellenfotos zum Kinderspiel. Alles wird per App direkt vor Ort erledigt – mühsames Nachbearbeiten im Büro ist nicht nötig.
Schriftliche Verzugsanzeige erstellen
Ist die Beweissicherung durchgeführt und der Auftragnehmer eindeutig in Verzug, dann sollten Sie schnell handeln. Je schneller die Verzugsmeldung an den Auftragnehmer ergeht, desto weniger wertvolle Zeit geht verloren. Versenden Sie jedenfalls unbedingt ein schriftliches Verzugsschreiben, das bei Streitigkeiten als Beweismittel hinzugezogen werden kann.
Leistungserfüllung im Auge behalten
Ist das Verzugsschreiben einmal versandt, machen Sie sich bereits Gedanken, wie es im Falle einer Nichterfüllung weitergehen soll. Auf welche Gewerke wirkt sich die Verzögerung aus? Wer muss informiert werden? Welche Baufirmen wären prinzipiell verfügbar, um die Leistung zu übernehmen? Behalten Sie zudem die Situation vor Ort im Blick, um die verlorene Zeit auf ein Minimum zu begrenzen.
Das muss ins Verzugsschreiben nach VOB, ÖNORM & Co.
Was genau muss in einem Verzugsschreiben laut VOB und Co. nun stehen? Legen Sie sich am besten ein Verzugsanzeige-Muster zurecht, das Sie nur noch ausfüllen und abschicken müssen. So vergessen Sie keine wichtigen Inhalte und können schnell reagieren.
Einen Mustertext für das Verzugsschreiben finden Sie in der anschließenden Inverzugsetzung-Vorlage
In Verzug setzen einer Bauleistung mit Muster: Das muss hinein
Einen Mustertext für das Verzugsschreiben finden Sie in der anschließenden Inverzugsetzung-Vorlage:
– Allgemeine Daten: Projekt, Name & Anschrift der Baufirma, Ort, Datum, Unterschrift etc.
– Leistung oder Teilleistung, die im Verzug ist
– Art des Verzugs: verspäteter Beginn, verspätete Teilleistung oder verspätete Fertigstellung
– Ursprüngliche Frist (genauer Termin/Zeitraum)
– neue, angemessene Frist (genauer Termin/Zeitraum)
– drohende Konsequenzen, falls die Leistung weiterhin nicht erbracht wird: Entzug des Auftrags, Schadenersatz
Leistungen in Verzug setzen: Musterschreiben für den Bau
Die schnellste Variante? Auftragnehmer in Verzug setzen mit dem Muster, das Sie direkt bei uns herunterladen können. So müssen Sie sich nicht selbst eine Vorlage zusammenstellen, sondern können beim nächsten Mal ohne großen Aufwand unpünktliche Baufirmen in Verzug setzen, dank Musterschreiben nach BGB-, VOB- und ÖNORM-Vorgaben!
Verzugsetzung schnell und einfach erledigen mit BauMaster
Noch einfacher geht die Inverzugsetzung direkt über BauMaster: Sie erstellen einmalig ein passendes Verzugsanzeige-Musterschreiben, das Sie künftig nur noch befüllen, abspeichern und versenden müssen. Das geht besonders schnell von der Hand und bringt dabei noch mehr Einheitlichkeit in die Unterlagen.
Wollen Sie später nochmal darauf zugreifen – etwa, um die Nachfrist zu prüfen – finden Sie das Verzugsschreiben in der digitalen Bauakte wieder, wo auch alle anderen wichtigen Dokumente zum Bauvorhaben sauber sortiert abgelegt sind.
Inverzugsetzung richtig angehen
Auch wenn eine Inverzugsetzung für den Auftragnehmer unangenehm ist: Die rechtzeitige Fertigstellung des Bauvorhabens ohne Folgekosten kommt am Ende allen Beteiligten zugute. Beißen Sie daher lieber gleich in den sprichwörtlichen „sauren Apfel“ und melden den Verzug so früh wie möglich. Mithilfe einer Mustervorlage halten Sie dabei alle rechtlichen Rahmenbedingungen ein und sind für zukünftige Leistungsverzögerungen bestens gewappnet.
FAQ – Die häufigsten Fragen kurz beantwortet
Wann wird eine Inverzugsetzung durchgeführt?
Ein Verzug tritt ein, sobald eine Bauleistung nicht zum vertraglich vereinbarten Termin begonnen oder fertiggestellt wurde. Auch wenn die Bautätigkeiten unterbrochen werden, zählt das als Verzug. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt üblicherweise die Verzugsetzung durch den Auftraggeber: Dabei handelt es sich um eine Mahnung des Schuldners mit Nachfristsetzung.
Wie setzt man eine Firma in Verzug?
Haben Sie im Bauvertrag ein bestimmtes Datum für eine Leistung vereinbart, befindet sich der Auftragnehmer in Verzug, sobald dieses überschritten wurde. Mit einem Verzugsschreiben machen Sie ihn auf die Fristüberschreitung aufmerksam und fordern ihn auf, innerhalb einer angemessenen Nachfrist doch noch zu leisten.
Wann ist ein Abhilfeverlangen notwendig?
Das Abhilfeverlangen dient dazu, den Auftragnehmer darauf aufmerksam zu machen, dass die termingerechte Fertigstellung eines Bauvorhabens oder einer einzelnen Teilleistung mit den derzeitigen Ressourcen nicht möglich ist. Indem Sie Abhilfe verlangen, fordern Sie den Auftragnehmer auf, mehr Personal, mehr Maschinen, Geräte, Materialien etc. zur Verfügung zu stellen, um die Bauausführung fristgerecht abzuschließen.
Was ist bei Verzug des Auftraggebers bei einem Bauvertrag zu tun?
Ist die Schuld für den Verzug beim Auftraggeber zu suchen – etwa, weil die Baugenehmigung fehlt oder wichtige Fragen zur Leistung noch offen sind – dann ist eine Inverzugsetzung nicht gerechtfertigt. Der Auftragnehmer ist nur an die vertragliche Frist gebunden, wenn es ihm auch tatsächlich möglich ist, in dieser Zeit der Bautätigkeit nachzugehen. Der Auftraggeber darf in diesem Fall also weder Schadenersatz fordern noch vom Vertrag zurücktreten.