Kostengruppe 700 der DIN 276: Baunebenkosten detailliert erklärt

Geschrieben von

Maya Friedrich

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BaublogRechtliches

Die Baunebenkosten machen einen wesentlichen Teil der Gesamtbaukosten aus. Kein Wunder also, dass sie in der DIN 276 eine eigene Kostengruppe (KG 700) zugeteilt bekommen haben. Doch die Erfassung aller Nebenkosten gestaltet sich gar nicht so einfach, weswegen wir einen genaueren Blick darauf werfen wollen: Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Kostengruppe 700 und erfahren, worauf es bei der Ermittlung ankommt.

Was fällt unter die Kostengruppe 700 – Baunebenkosten?

Die Kostengruppe 700 (oder KG 700 bzw. KGr 700) ist Teil der DIN 276. Sie enthält die Baunebenkosten: Das sind all jene Kosten eines Bauvorhabens, die nicht direkt mit der Errichtung des Bauwerks in Zusammenhang stehen. Beispiele dafür sind Kosten, die während der Vorbereitung des Projekts entstehen, Betriebskosten während der Bauzeit, Kosten für Prüfungen, Gutachten etc. oder Honorare für Fachplaner- und Architektenleistungen.

Kostengruppe 700 Überblick
Die Kostengruppe 700 ist ein Teil der DIN 276 und betrifft die Baunebenkosten

Einordnung und Gliederung der KG 700

Die Kostengruppe 700 ist eine von insgesamt 8 Kostengruppen. Sie alle dienen zur Strukturierung und Gliederung der Baukosten, um ein Bauvorhaben kostensicher und möglichst transparent zu gestalten.

Im Laufe der Kostenplanung wird die KG 700 immer weiter aufgeschlüsselt:

  • Beim Erstellen des Kostenrahmens für die Bedarfsplanung werden alle Kosten erst einmal nur allgemein der passenden Kostengruppe (Hunderterstelle) zugeteilt.
  • Mit der Kostenschätzung – einer Grundleistung des Architekten laut HOAI – wird in Untergruppen, d. h. in Zehnerstellen, aufgegliedert.
  • Zur Finalisierung der Entwurfsplanung (LPH 3) entsteht schließlich eine recht genaue Kostenberechnung, die alle Einerstellen der Kostengruppe miteinschließt.
  • Noch feiner unterteilt wird sie, falls nötig, für den Kostenanschlag.
  • Zu guter Letzt werden die tatsächlich angefallenen Nebenkosten in der Kostenfeststellung angeführt.
Kostengruppe 700 aufgeschlüsselt
Im Laufe der Kostenplanung wird die KG 700 immer weiter aufgeschlüsselt

Prozentuale Aufteilung: Kostengruppe 700 in den Gesamtkosten

Wie wichtig die KG 700 ist, zeigt sich daran, dass sie einen Anteil von bis zu 20 % der gesamten Baukosten ausmacht. Allerdings gestaltet sich die Berechnung im Gegensatz zu anderen Kostengruppen besonders komplex. Denn was genau unter Nebenkosten fällt, ist nicht immer klar abgrenzbar.

Aus diesem Grund müssen Architekten und Fachplaner hier oft mit Schätzwerten arbeiten und auf ihre eigenen Erfahrungen zurückgreifen. Das Ergebnis ist verständlicherweise nicht immer sehr nahe an der Realität. Dieses Problem lässt sich vor allem mit guter Kommunikation und Dokumentation abfedern (dazu später mehr).

Kostengruppe 700 Anteil Gesamtkosten
Die KG 700 ist mit einem Anteil von bis zu 20% der gesamten Baukosten sehr wichtig

Gliederung innerhalb der KG 700

Innerhalb der Kostengruppe 700 lassen sich insgesamt 7 Untergruppen der Zehnerstelle unterscheiden. Die Einerstelle schlüsselt diese nochmals feiner auf. So fällt eine Standortanalyse am Baugrundstück beispielsweise unter die KG 721 (Baunebenkosten > Vorbereitung der Objektplanung > Untersuchungen).

Tabelle: Kostengruppe 700 detailliert

711 – Projektleitung
712 – Bedarfsplanung
713 – Projektsteuerung
714 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
715 – Vergabeverfahren
719 – Sonstiges zur KG 710

721 – Untersuchungen
722 – Wertermittlungen
723 – Städtebauliche Leistungen
724 – Landschaftsplanerische Leistungen
725 – Wettbewerbe
729 – Sonstiges zur KG 720

731 – Gebäude und Innenräume
732 – Freianlagen
733 – Ingenieurbauwerke
734 – Verkehrsanlagen
739 – Sonstiges zur KG 730

741 – Tragwerksplanung
742 – Technische Ausrüstung
743 – Bauphysik
744 – Geotechnik
745 – Ingenieurvermessung
746 – Lichttechnik, Tageslichttechnik
747 – Brandschutz
748 – Altlasten, Kampfmittel, kulturhistorische Funde
749 – Sonstiges zur KG 740

751 – Kunstwettbewerbe
752 – Honorare
759 – Sonstiges zur KG 750

761 – Gutachten und Beratung
762 – Prüfungen, Genehmigungen, Abnahmen
763 – Bewirtschaftungskosten
764 – Bemusterungskosten
765 – Betriebskosten nach der Abnahme
766 – Versicherungen
769 – Sonstiges zur KG 760

791 – Bestandsdokumentation
799 – Sonstiges zur KG 790

Überarbeitung der KG 700: keine Finanzierungskosten mehr

Im Dezember 2018 wurde die aktualisierte DIN 276:2018-12 herausgegeben, die einige Änderungen in puncto Kostengruppen enthält. Dies wurde unter anderem notwendig, weil sie eine Zusammenfassung der ehemaligen DIN 276-1 für Hochbauwerke und DIN 276-4 für Ingenieurbauwerke darstellt. So wurden einige Kostenpositionen umformuliert oder verschoben.

Zum Beispiel wurde die Kostengruppe 730 von „Architekten- und Ingenieurleistungen“ in „Objektplanung“ umbenannt. Darin enthaltene Untergruppen wurden angepasst, z. B. wurden Leistungen zu Ingenieurbauwerken (733) und Verkehrsanlagen (734) hinzugefügt.

Ganz herausgenommen wurden außerdem Kosten, die mit der Finanzierung des Bauprojekts in Zusammenhang stehen – also die ehemalige Kostengruppe 760. Dafür wurde in der aktuellen Normversion eine neue Kostengruppe (KG 800 – Finanzierung) ergänzt. Diese enthält im Grunde die KG 760 mit kleineren Anpassungen.

Kostengruppe 700 der DIN 276
Die Baunebenkosten als Bestandteil der Kostengruppen der DIN 276

Aktuelle Zehnerstellen der KG 700 im Detail

Welche Kosten fallen nun genau unter die jeweiligen Zehnerstellen der Kostengruppe 700? Das sehen wir uns im Anschluss noch einmal detailliert an:

Kostengruppe 710: Bauherrenaufgaben

Die Bauherrenaufgaben betreffen jene Kosten, die dem Bauherrn rund um Vorbereitung und Ausführung des Bauprojekts entstehen. Ein zentrales Element kann das Beauftragen eines externen Projektleiters sein, aber auch das selbstständige Baustellenmanagement verursacht Kosten: z. B. für das Festlegen von Projektzielen, die Erstellung eines Organisations- und Bauzeitenplans, Vertragsabschlüsse oder Bauabnahmen.

Kostengruppe 720: Vorbereitung der Objektplanung

Einige Kosten fallen bereits vor dem Start der Objektplanung an – denn erst müssen Rahmenbedingungen abgesteckt werden. So zählen zur KG 720 z. B. Untersuchungen und Prüfungen des Baugrundstücks oder Standortanalysen. Dazu kommen besonders bei größeren Projekten Architekturwettbewerbe oder städtebauliche bzw. landschaftsplanerische Leistungen.

Kostengruppe 730: Objektplanung

Geht es an die Planung durch den Architekten, Ingenieur oder Fachplaner, kommt die Kostengruppe 730 zum Tragen. Zeichnungen und Skizzen, Berechnungen, Erläuterungen etc. sind ein Teil davon. Aber auch die Bau- und Objektüberwachung bzw. die Mitwirkung bei Ausschreibung und Vergabe zählen dazu. Zusätzlich verbucht man unter der Kostengruppe 730 die Koordination von Subunternehmern.

Kostengruppe 600 Objektplanung

Kostengruppe 740: Fachplanung

Nebenkosten, die bei der Fachplanung anfallen – z. B. für Bauphysik, Geotechnik, Lichttechnik, Brandschutz oder für technische Ausrüstung – sind unter der KG 740 zu erfassen. Neu seit 2018 ist, dass ebenso die Kosten der Tragwerksplanung erfasst werden, jene für Gutachten und Beratung dafür nicht mehr.

Die Nebenkosten resultieren z. B. aus der Entwicklung von Planungskonzepten, dem Erstellen von Schaltbildern und Funktionsschemata oder der wirtschaftlichen Bewertung der Planung.

Kostengruppe 750: Künstlerische Leistungen

Die KG 500 erfasst Kunstwettbewerbe sowie Honorare für geistig-schöpferische Leistungen oder künstlerisch gestaltete Bauteile. Allerdings fallen darunter nur Nebenkosten dieser Leistungen, nicht die Kosten für das Kunstwerk selbst. Diese Abgrenzung ist mitunter gar nicht so einfach zu treffen – diese Gruppe von Nebenkosten wird in der Praxis jedoch nur selten benötigt.

Kostengruppe 760: Allgemeine Baunebenkosten

Die allgemeinen Baunebenkosten sind ein weit gefasstes Feld. Sie beinhalten beispielsweise:

  • Betriebskosten, die während des Bauablaufs entstehen
  • Kosten für die Bewirtschaftung der Baustelle, z. B. das Bereitstellen und Betreiben von Büroflächen, die Bewachung der Baustelle etc.
  • Versicherungen für die Dauer der Bauzeit
  • Kosten für Genehmigungen, Prüfungen und Bauabnahmen
  • Gutachten und Beratungen (ehemals KG 740)
  • Bemusterungen von z. B. Fassade oder Ausbauelementen
  • Güteprüfungen für Baustoffe und -materialien (über den vertraglichen Umfang hinaus)
Kostengruppe 700: KG 760
Übersicht über die allgemeinen Baunebenkosten der KGr 760

Kostengruppe 790: Sonstige Baunebenkosten

Zuletzt bilden die sonstigen Baunebenkosten einen mehr oder weniger großen Posten – je nachdem, wie viele Kosten nicht klar einer Kostengruppe zugeordnet werden können. Es kann sich zum Beispiel um Telefongebühren oder die Kosten der Baustellendokumentation handeln. Auch die Kosten für Veranstaltungen auf der Baustelle – wie der Spatenstich oder das Richtfest – fallen mitunter in diese Gruppe.

Voraussetzungen für eine genaue Ermittlung der KG 700

Um die Baunebenkosten möglichst genau zu ermitteln, ist ein geregelter Projektablauf unerlässlich. Je mehr Informationen vorliegen und je besser diese untereinander ausgetauscht werden, desto eher kann eine verlässliche Prognose abgegeben werden. Dazu sind zwei Voraussetzungen Pflicht:

Austausch unter den Beteiligten

Der Architekt/Fachplaner ist für die Kostenermittlung verantwortlich. Doch ohne aussagekräftige Informationen kann dieser nur auf Basis von Richtwerten und Erfahrung eine ungefähre Schätzung liefern, die individuell sehr stark von den tatsächlichen Baukosten abweichen kann.

Wie schon erwähnt, beginnt das bereits bei den Bauherrenkosten. Gibt es keine gute Abstimmung zwischen Bauherrn und Planer, kann an dieser Stelle schon eine Kluft entstehen, wodurch die Kosten zu niedrig angesetzt werden. Und auch durch schlechte Absprache mit anderen Beteiligten können grundlegende Details in der Kostenschätzung fehlen.

Dokumentation aller Nebenkosten

Genauso wichtig für das Kostenmanagement am Bau ist es, von Anfang an sorgfältig und genau zu arbeiten und alle anfallenden Nebenkosten lückenlos zu dokumentieren. Nur so gewährleisten Sie, dass der Überblick stets erhalten bleibt. Dies gilt vor allem im späteren Verlauf des Bauvorhabens, etwa für die Kostenfeststellung.

Kostengruppe 700 BauMaster

Kostengruppe 700: Baunebenkosten richtig eingeschätzt

Kurz zusammengefasst bestehen die Baunebenkosten der KG 700 aus einer ganzen Reihe verschiedener Kostenpunkte. Vieles davon ist für den Planer oft nur schwer abschätzbar, weswegen die Kostenplanung sehr gerne an dieser Stelle versagt. Informationsaustausch und Zusammenarbeit sind deshalb das A und O – mit dieser Basis kann eine möglichst genaue Ermittlung der Baunebenkosten gelingen.

FAQ zur Kostengruppe 700

Was ist die Kostengruppe 700?

Die Kostengruppe 700 ist Teil der DIN 276 und enthält die Baunebenkosten. Darunter fallen Kosten, die nicht unmittelbar der Bauausführung zugerechnet werden: von Bauherrenaufgaben über Planungsleistungen, Prüfungen und Gutachten bis hin zu Baustellenveranstaltungen. Ausgenommen sind Finanzierungsnebenkosten, diese gehören zur KG 800.

Was gehört zu welcher Kostengruppe?

Die DIN 276 beinhaltet 8 Kostengruppen, die jeweils in Unterkategorien eingeteilt werden:

100 – Grundstück
200 – Vorbereitende Maßnahmen
300 – Bauwerk (Baukonstruktionen)
400 – Bauwerk (Technische Anlagen)
500 – Außenanlagen und Freiflächen
600 – Ausstattung und Kunstwerke
700 – Baunebenkosten
800 – Finanzierung

Was zählt zu Kostengruppe 600?

Die Kostengruppe 600 umfasst Ausstattungen und Kunstwerke, die zur Nutzung oder künstlerischen Gestaltung des Bauwerks und dessen Außenflächen dienen. Darunter fallen nur bewegliche Gegenstände oder solche, die ohne Baumaßnahmen zu befestigen sind.

Was gehört zur Kostengruppe 800?

Die KG 800 enthält Finanzierungskosten, die bis zum Zeitpunkt der Nutzung eines Bauwerks anfallen. Sie war ursprünglich ein Teil der KG 700 – Baunebenkosten. Die Kostengruppe wird unterteilt in Finanzierungsnebenkosten, Fremdkapitalzinsen, Eigenkapitalzinsen, Bürgschaften und sonstige Finanzierungskosten.