HOAI-Grundlagenermittlung: Leistungsphase 1 erklärt (mit Checkliste)

Geschrieben von

Walter Fürthauer

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BaublogBauprojektmanagement, Rechtliches

Vor dem Start eines Bauprojekts müssen erst einmal alle wichtigen Informationen gesammelt werden, um die Rahmenbedingungen abzustecken. Das passiert in der Grundlagenermittlung (HOAI-Leistungsphase 1). Erst nach diesem wichtigen Schritt kann die Planung des Projekts richtig beginnen. Was die Grundlagenermittlung am Bau beinhaltet und wie Sie bereits hier späteren Problemen vorbeugen, erfahren Sie im Folgenden!

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Was ist die Grundlagenermittlung nach HOAI?

Die Grundlagenermittlung bildet die Leistungsphase 1 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Sie ist der erste Schritt im Bauvorhaben, dem anschließend die Leistungsphasen 2-9 folgen. Hier werden viele Grundsatzfragen, wie Bauweise, Zeit oder Kosten, geklärt. Dadurch entsteht eine solide Basis für das Projekt.

Hier finden Sie eine kurze Übersicht aller Leistungsphasen:

  • Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
  • Leistungsphase 2: Vorplanung
  • Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
  • Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
  • Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
  • Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
  • Leistungsphase 7: Mitwirkung der Vergabe
  • Leistungsphase 8: Objektüberwachung
  • Leistungsphase 9: Objektbetreuung
HOAI Grundlagenermittlung LPH1

Welche Aufgaben umfasst die Grundlagenermittlung lt. HOAI?

Um ein Bauwerk effektiv zu planen, ist es zunächst wesentlich, die Ausgangssituation zu verstehen und daraus notwendige Schritte abzuleiten. In der Leistungsphase 1 erfolgt daher eine erste Beratung und Einschätzung des Leistungsbedarfs, der Bauzeit und der Kosten. Zudem wird die technische und wirtschaftliche Machbarkeit des Projekts evaluiert.

Wie jede der Leistungsphasen teilt sich auch die Grundlagenermittlung laut HOAI in zwei Bereiche: Grundleistungen und Besondere Leistungen. Grundleistungen sind das Pflichtprogramm für die zuständigen Architekten/Ingenieure, während Besondere Leistungen explizit vereinbart werden müssen.

Im Folgenden finden Sie eine konkrete Auflistung aller Leistungen:

Grundleistungen der Grundlagenermittlung

Gemäß HOAI umfasst die Grundlagenermittlung folgende grundlegenden Aufgaben, die in dieser oder sehr ähnlicher Form für alle Leistungsbilder gelten:

  • Klärung der Aufgabenstellung auf Basis der Vorgaben bzw. der Bedarfsplanung des Auftraggebers
  • Ortsbesichtigung
  • Beratung zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
  • Formulierung von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung beteiligter Fachkräfte
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

Besondere Leistungen der Grundlagenermittlung

Die folgenden Aufgaben sind nicht im Standardumfang der Grundlagenermittlung enthalten. Werden sie durchgeführt, werden sie im Regelfall gesondert vergütet. Darunter fallen zum Beispiel folgende Leistungen:

  • Bedarfsplanung und Bedarfsermittlung
  • Erstellung von Funktions- und Raumprogrammen
  • Durchführung von Standortanalysen, Bodenanalysen oder Kartierungen
  • Mitwirken bei der Auswahl und Beschaffung von Grundstücken und Objekten
  • Beschaffung relevanter Unterlagen
  • Bestandsaufnahme und technische Substanzerkundung
  • Betriebsplanung
  • Überprüfung der Umwelterheblichkeit und -verträglichkeit (nachhaltiges Bauen)
  • Durchführung von Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
  • Auswahl und Besichtigung ähnlicher Objekte
  • Projektstrukturplanung
  • Zusammenstellen von Anforderungen aus Zertifizierungssystemen
  • Mitwirkung bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen

Zu beachten ist dabei, dass auch andere zusätzliche Tätigkeiten unter die Besonderen Leistungen fallen können. Die in der HOAI genannten Leistungen sind nur Beispiele, wie dort explizit erwähnt wird. Allerdings darf es sich nicht um Grundleistungen anderer Leistungsphasen handeln.

Grundsätzlich kann man also sagen, dass die Aufgaben der Grundlagenermittlung dazu dienen, alle groben Eckpunkte des Bauvorhabens festzulegen. Vom Baustandort über einen ungefähren Fertigstellungszeitrahmen bis hin zu grob geschätzten Kosten – nach dieser Phase sollte es einen Fahrplan für das geplante Bauwerk geben.

Keine Aufgabe vergessen: Checkliste für die Grundlagenermittlung am Bau

Sie wollen keine Aufgabe in dieser wichtigen ersten Leistungsphase vergessen? Dann nutzen Sie am besten unsere Checkliste für die Grundlagenermittlung. Mit ihrer Hilfe arbeiten Sie alle Grundleistungen und Zusatzleistungen systematisch und effizient ab. Am besten kopieren Sie die Checkliste dazu für jedes neue Bauprojekt.

Honorar für die Grundlagenermittlung nach HOAI

Erfolgt die Vergütung der Grundlagenermittlung nach HOAI, dann entfallen je nach Leistungsbild etwa 2-3 % des Gesamthonorars auf diese Leistungsphase.

  • 2 % gelten u. a. für Gebäude und Innenräume, Ingenieurbauwerke, technische Ausrüstung und Verkehrsanlagen.
  • 3 % fallen z. B. für Tragwerksplanung und Freianlagen an.

Letztendlich bestimmt jedoch die Honorarzone die Höhe der tatsächlichen Kosten. Mit zunehmender Komplexität der Planungsanforderungen eines Gebäudes steigt dessen Einstufung und damit auch die finanzielle Belastung für den Auftraggeber.

HOAI Grundlagenermittlung Honorar

Wie geht es weiter? Nachfolgende Planungsphasen

Ist die Grundlagenermittlung erledigt, kann die eigentliche Planung des Projekts losgehen: Es schließt sich die Leistungsphase 2 – Vorplanung an. In der Vorplanung entsteht der erste konkrete Entwurf zur Umsetzung, es trudeln Designvorschläge ein und eine Kostenschätzung nach DIN 276 wird aufgestellt.

Ebenfalls ein Teil dieser Phase ist das Erstellen eines Bauzeitenplans mit den wichtigsten Meilensteinen. Dieser wird dann im Laufe des Projekts immer wieder verfeinert und angepasst, dasselbe gilt für die Kostenschätzung. Zum Zeitpunkt der Vorplanung ist der Zweck dieser Dokumente jedoch eher, sich einen Überblick zu verschaffen.

Anschließend werden Entwürfe, Schätzungen und Pläne in den folgenden Phasen der Bauplanung immer weiter konkretisiert, bis sie schließlich in die Tat umgesetzt werden können und ein neues Bauwerk entsteht.

Die Rolle des Architekten bei der Grundlagenermittlung am Bau

Als zuständige Planerin oder verantwortlicher Architekt ist es Ihre Aufgabe, die Wünsche und Vorstellungen des Bauherrn mit den wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten in Einklang zu bringen. Gerade, wenn es sich um einen privaten Auftraggeber mit wenig Bauerfahrung handelt, ist Ihre Position in dieser Phase entscheidend. Aber auch öffentliche Auftraggeber haben häufig großen Bedarf an kompetenter Beratung.

Es liegt in diesem Fall an Ihnen, eine professionelle Einschätzung des Bauvorhabens zu geben und gemeinsam die Anforderungen zu definieren. Wer hier Sorgfalt walten lässt und nichts verspricht, was nicht gehalten werden kann, spart sich später viel Kopfzerbrechen.

Damit Ihnen diese entscheidende erste Phase gelingt und Sie für später gerüstet sind, haben wir im Folgenden noch einige Tipps für Sie parat.

So sorgen Sie für einen guten Start in der Leistungsphase 1

Jedes Bauvorhaben geht mit individuellen Herausforderungen einher, deshalb ist die Grundlagenermittlung selten ein einheitlich ablaufender Prozess. Damit Sie das anstehende Projekt auf Kurs bringen, helfen trotzdem einige Grundsätze:

Enge Abstimmung mit dem Auftraggeber

Im Rahmen der Grundlagenermittlung ist die intensive Kommunikation mit dem Bauherrn entscheidend. Stellen Sie sicher, dass Sie die Wünsche, Bedürfnisse und Erwartungen des Auftraggebers genau verstehen. Gezielte Fragen und das Einbringen Ihrer fachlichen Perspektive helfen dabei, ein klares Verständnis des Projekts zu erhalten.

Eine offene und transparente Kommunikationsbasis beugt außerdem vielen späte

Genügend Zeit einplanen

Zeit spielt nicht erst beim eigentlichen Baugeschehen eine Rolle. Schon jetzt lässt sich das Projekt in die richtige Bahn leiten, wenn Sie sich genügend Zeit für die Vorbereitung nehmen. Dazu zählt beispielsweise die genaue Analyse des Standorts – so lassen sich Planungsfehler im Vorhinein vermeiden.

Dazu kommt die eingehende Bedarfsermittlung: eine genauere Schätzung von Zeit, Kosten und Leistungsbedarf reduziert spätere Anpassungen. Der Leitsatz sollte also lauten: Lieber jetzt mehr Zeit investieren, um später reibungslos voranzukommen.

Fachplaner sorgfältig auswählen

Wenn Sie die Gesamtverantwortung für das Projekt tragen, sollten Sie sich gut überlegen, welche anderen Fachplaner am Projekt beteiligt werden könnten. Ausschlaggebend sind dafür fachliche Expertise, eventuelle Erfahrung mit ähnlichen Projekten und aussagekräftige Referenzen. Die Zusammenarbeit sollte harmonieren, damit im weiteren Verlauf alle an einem Strang ziehen.

Transparent dokumentieren

Achten Sie außerdem von Anfang an auf die schriftliche Dokumentation aller Informationen, Erkenntnisse und Entscheidungen. Eine transparente Dokumentation hilft, Missverständnisse zu vermeiden, fördert die klare Kommunikation und dient als verlässliche Grundlage für alle weiteren Phasen des Bauprojekts.

Dokumentiert werden sollten in dieser Phase beispielsweise:

  • Projektanforderungen und Rahmenbedingungen
  • besprochene Lösungsansätze
  • getroffene Entscheidungen und festgelegte Ziele

Später werden Sie froh darüber sein, jederzeit nachlesen zu können, was genau zu Planungsbeginn überlegt und vereinbart wurde. Und nicht nur als Gedächtnisstütze sind die Informationen praktisch: Sie sichern sich auch rechtlich ab.

HOAI Grundlagenermittlung Tipps

Von Anfang an gut informiert und sauber dokumentiert

Wie aus den zuvor genannten Ratschlägen schon hervorgegangen ist, beginnt ein ganzheitliches Bauprojektmanagement bereits mit der Grundlagenermittlung. Wenn Sie hier eine gute Informationsbasis schaffen und ordentlich dokumentieren, sparen Sie später viel Zeit und Nerven.

Dabei unterstützt Sie BauMaster: Die Software sammelt für Sie alle Informationen an einem Ort und macht diese auf Knopfdruck verfügbar – für alle Beteiligten, egal wann, egal wo. Ob Pläne, Notizen, Vereinbarungen, Gesprächsprotokolle, einfache Kostenaufstellungen oder sonstige Dokumente: Alles, was Sie zur Ansicht und Bearbeitung benötigen, ist ein Tablet.

Ihre Vorteile bei der Kommunikation und Dokumentation mit BauMaster:

  • Einfache Kommunikation mit allen Beteiligten
  • Flexible Zeitplanung dank digitalem Bauzeitenplan
  • Kein Papierchaos und keine händische Doppelarbeit
  • Ordentliche, strukturierte Unterlagen, die gerne gelesen werden
  • Perfekte Nachvollziehbarkeit über alle Bauphasen hinweg
  • Informationen auf Knopfdruck durch globale Suche und intelligente Filter
  • Rechtssicherheit von Anfang an

Mit der HOAI-Grundlagenermittlung eine gute Basis schaffen

Zusammengefasst ist die Grundlagenermittlung nach HOAI für Architekten und Fachplaner jene Aufgabe, die den Grundstein für das Projekt legt. Hier schaffen Sie die Voraussetzungen, um die wichtigen Projektparameter Zeit, Kosten und Qualität in Balance zu halten.

Genügend Zeit, Sorgfalt und gute Kommunikation mit dem Auftraggeber sind geboten, um das Bauvorhaben so auszurichten, dass es überhaupt gelingen kann. Mithilfe einer (idealerweise digitalen) Dokumentation sorgen Sie zudem für Rechtssicherheit bis zur Bauabnahme – und noch lange darüber hinaus.

FAQ – Grundlagenermittlung am Bau

Was sind Grundleistungen nach HOAI?

Grundlagen sind laut § 3 HOAI 2021 jene Leistungen, die “zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags im Allgemeinen erforderlich” sind. Sie sind in Leistungsbildern erfasst, die sich in 9 Leistungsphasen gliedern. Daneben gibt es noch Besondere Leistungen, diese müssen eigens vereinbart und vergütet werden.

Was gehört zur Leistungsphase 1?

Die Leistungsphase 1, auch als Grundlagenermittlung bezeichnet, bildet den Ausgangspunkt von insgesamt neun Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). In dieser Phase werden gemäß der HOAI die Grundlagen für ein Bauprojekt definiert, z. B. die Bauweise sowie ein grober Zeit- und Kostenrahmen.

Ist die HOAI noch verbindlich?

Das verbindliche Preisrecht wurde in der HOAI 2021 abgeschafft – Grund dafür war ein Urteil des EuGH 2019. Die Honorartafel ist seitdem nur noch eine grobe Leitlinie. Die Honorare für Grundleistungen können demnach nun frei zwischen Auftraggeber und -nehmer verhandelt werden.

Was ist die Leistungsphase 0?

Die Leistungsphase 0 ist umstritten und keine offizielle HOAI-Phase. Besonders im Zusammenhang mit BIM (Building Information Modeling) wird sie jedoch manchmal den anderen 9 Leistungsphasen vorgelagert. Sie kann verschiedene Zwecke haben, beispielsweise das Klären der Aufgabenstellung hinsichtlich Sinnhaftigkeit sowie Wirtschaftlichkeit, oder eine professionelle Beratung mit ersten Skizzen vor Projektstart.